Nachdem die Fußball-Bundesliga im Frühjahr wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie den Spielbetrieb komplett unterbrechen musste, nutzte Eurosport die Lage, um die Verträge mit der DFL kurzerhand zu kündigen. Die großen Hoffnungen des Senders, der sich die Rechte an den Freitags-, Montags- und einzelnen Sonntags-Spielen gesichert hatte, hatten sich nie erfüllt - schon zuvor hatte man die Übertragungsrechte daher gar nicht mehr selbst genutzt, sondern mit Verlust an DAZN weiterlizenziert. Corona sollte nun also den passenden Vorwand liefern, um vorzeitig aus dem ungeliebten Vertrag aussteigen zu können und etliche Millionen zu sparen.

Doch so einfach ist es offenbar nicht: In einem Sport-Schiedsverfahren vor der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ein Schiedsgericht die von Eurosport ausgesprochene Kündigung nun für unwirksam erklärt, wie die DFL mitteilt. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Somit bestehe der Verwertungsvertrag zwischen der DFL und Eurosport unverändert fort - Eurosport müsste demnach also sowohl für die zurückliegenden Monate als auch für die kommende Saison weiterhin an die DFL zahlen.

Für den Rest der vergangenen Bundesliga-Saison hatte sich die DFL nach dem Ausfall von Eurosport als Partner direkt mit DAZN und obendrein mit Amazon auf eine Übertragung der in Frage stehenden Spiele geeinigt, dadurch aber finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Da Eurosport auch bei Amazon im Wort stand, musste Eurosport übrigens kurioserweise die Übertragungen bei Amazon sogar noch selbst produzieren.

Bei Discovery heißt es auf DWDL.de-Anfrage kurz und knapp, dass man die Entscheidung des Schiedsgerichts zur Kenntnis nehme, verweist aber auf die noch ausstehende Begründung. "Da es sich hier um rechtliche und wirtschaftliche Fragen handelt, werden wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Kommentare geben."

Mehr zum Thema