Der Deutsche Presserat versucht, Opfer von Gewalt durch seinen Pressekodex einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. "Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich", heißt es im Pressekodex. Fotos könnten jedoch veröffentlicht werden, wenn Angehörige dem zugestimmt hätten. Auch Personen des öffentlichen Lebens können teilweise gezeigt werden. Nun hat der Presserat aber gleich mehrmals die "Bild" gerügt, weil man dort den Opferschutz in der Berichterstattung nicht eingehalten hat.
Insgesamt wurden sechs öffentliche Rügen ausgesprochen - fünf davon gingen an "Bild" bzw. Bild.de. So hatte die Boulevardzeitung Anfang des Jahres Fotos von Opfern eines Autounfalls in Südtirol gezeigt. Zwei Todesopfer sind dabei zu identifizieren gewesen, außerdem berichtete man über persönliche Details zu den Lebensumständen der Opfer, so der Presserat. Eine Einwilligung zum Abdruck lag nicht vor. Auch über ein Flugzeugunglück im Iran hatte Bild.de identifizierend über ein deutsches Opfer berichtet und Foto gezeigt und den vollständigen Namen öffentlich gemacht.
Auch einen erstochenen Vollstreckungsbeamten hätte "Bild" nicht so zeigen dürfen. Eine entsprechende Erlaubnis zum Abdruck hätte die Zeitung gegenüber dem zuständigen Beschwerdeausschuss nicht dokumentiert, so der Presserat. In zwei weiteren Fällen hat das Boulevardblatt Gewalt an einem Känguru gezeigt ("unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität") und Sensationsinteressen bedient, als man Fotos veröffentlichte, auf denen zu sehen war, wie ein Mann mit erhobener Axt seine Frau erschlägt. In zweitem Fall hatte die Redaktion die Axt grafisch noch mit einem Kreis hervorgehoben.
Neben "Bild" wurde auch die "Volksstimme" vom Presserat gerügt. Die Zeitung hatte unter der Überschrift "Finderlohn" einen Beitrag veröffentlicht, in dem die Autorin erzählt, dass sie bei einer Tanzveranstaltung ein Geldbündel mit 125 Euro gefunden hat. Sie erzählte dann, dass sie das Geld als "Finderlohn" behalten habe. Nach Ansicht des Presserats ist die Veröffentlichung und das darin geschilderte Verhalten geeignet, das Ansehen der Presse zu beschädigen, da eine strafbare Handlung als Kavaliersdelikt dargestellt werde.
Als unbegründet zurückgewiesen wurden Beschwerden über das "Spiegel"-Cover "Made in China", das einige Leser als rassistisch einstuften. Zu sehen war auf dem Titel ein asiatisch aussehender Mensch in Schutzmontur mit Schutzmaske und einem iPhone in der Hand. Laut Presserat sei die Kernaussage, dass China das Ursprungsland des Virus sei. Auch eine Corona-Satire des "Spiegel" verstieß nach Ansicht des Presserats nicht gegen den Pressekodex.