Das Online-Magazin "Tichys Einblick" hat sich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen das Recherche-Netzwerk Correctiv und Facebook durchgesetzt. Das Faktenchecker-Team von Correctiv hatte im Auftrag des sozialen Netzwerks einen Artikels von "Tichys Einblick" als "teils falsch" bezeichnet. Die Darstellung einer Faktenprüfung auf Facebook dürfe jedoch nicht "missverständlich" sein, urteilte das OLG nun.
"Tichys Einblick" hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet und auf Facebook auf den Artikel hingewiesen. Daraufhin unterzog Correctiv im Auftrag von Facebook den offenen Brief einer Faktenprüfung. Das Ergebnis wurde bei dem Eintrag der Klägerin auf Facebook dauerhaft angezeigt mit dem Zusatz "Nein: Es sind nicht '500 Wissenschaftler'; Behauptungen teils falsch". Daneben wurde ein Beitrag verlinkt, der zu der Erkenntnis kam, dass einige der Verfasser des offenen Briefes nicht über einen wissenschaftlichen Hintergrund verfügten. Außerdem seien einige Behauptungen unzutreffend und insgesamt wichtige Informationen nicht hinreichend berücksichtigt worden, beschreibt das Gericht die Ausgangslage.
Mit der OLG-Entscheidung wurde ein Urteil des Landgerichts Mannheim kassiert. Entscheidend dafür ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Prüfeintrags für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer nach Auffassung des Senats missverständlich war. Es sei der Eindruck entstanden, dass die Berichterstattung von "Tichys Einblick" für falsch erklärt wurde und nicht etwa der offene Brief, der Gegenstand des Berichts war.
Über die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen sei damit aber nicht entschieden worden, teilte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit. Die Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Überprüfung könne jedoch in einem Hauptsacheverfahren beantragt werden.