Der langjährige Rechtsstreit zwischen den Helios-Kliniken und RTL endete mit einem juristischen Sieg des Senders. Der Klinikbetreiber war gegen eine Ausgabe von "Team Wallraff" vorgegangen, die am 11. Januar 2016 zu sehen war. Damals ging es um Missstände in deutschen Krankenhäusern. Reporterin Pia Osterhaus hatte damals undercover in einer Klinik des Betreibers recherchiert. Sie hatte ein Pflegepraktikum absolviert und im Rahmen dessen mangelnde Hygienezustände mit versteckter Kamera dokumentiert. Den Helios-Kliniken gelang zunächst per einstweiliger Verfügung, später auch in erster Instanz vor dem Landgericht Hamburg zunächst, die Verbreitung dieser Szenen zu untersagen.
RTL ging in Berufung und erhielt in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht recht. Die Recherchemethoden wurden für zulässig erklärt, das Gericht folgte der Argumentation, dass die Mängel nicht anders hätten dokumentiert werden können. Weil Revision des Urteils nicht zugelassen wurde, legten die Helios-Kliniken Beschwerde vor dem höchsten deutschen Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof, ein. Diese Beschwerde wurde nun zurückgewiesen. Sie begründen das damit, dass "weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert" - sie äußerten sich also nicht weiter zum ursprünglichen Streitgegenstand. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist damit nun rechtskräftig.
Bei RTL sieht man seine Rechtsauffassung weiter gestärkt. Günter Wallraff: "Der Beschluss des BGH stärkt den aufklärenden, investigativen Journalismus. Spätestens jetzt sollte Helios tätige Reue zeigen und die vom Team Wallraff aufgedeckten Missstände beheben." RTL-Chefredakteur Michael Wulf sagt: "Wir freuen uns, dass das höchste deutsche Zivilgericht unsere Rechtsauffassung ohne Wenn und Aber billigt und damit die Pressefreiheit insgesamt stärkt. In diesem Sinne werden das Team Wallraff und unser Investigativ-Ressort auch weiter recherchieren und berichten."