Eigentlich soll im kommenden Jahr zum ersten Mal seit 2009 der Rundfunkbreitrag wieder steigen, nachdem zuletzt die Mehreinnahmen durch die Umstellung aufs Beitragsmodell ausgereicht hatten, den schon inflationsbedingt wachsenden Finanzbedarf der Anstalten zu decken. 86 Cent mehr sollen Haushalte künftig monatlich bezahlen, 18,36 Euro also statt bislang 17,50 Euro. Auf diese Zahl hat sich die unabhängige Kommission KEF festgelegt, die Ministerpräsidenten folgten dieser Empfehlung im März mit einem Beschluss, der allerdings schon da nicht einstimmig fiel, weil sich Reiner Haseloff aus Sachsen-Anhalt enthielt.
Der Beschluss der Ministerpräsidenten reicht aber ohnehin nicht aus, die Parlamente aller Bundesländer müssen die neue Beitragshöhe einzeln beschließen - und dort gibt's inzwischen in gleich drei Ländern Probleme, wie Helmut Hartberg von medienpolitik.net in der "FAZ" schreibt. Neben Sachsen-Anhalt ist demnach auch in Sachsen und Thüringen die Zustimmung unklar. Neben dem Verweis auf die Corona-Ausnahmesituation, in der man Haushalte nicht zusätzlich belasten wolle, werden den öffentlich-rechtlichen Sendern vor allem mangelnde Spar-Anstrengungen vorgeworfen. Der in Sachsen-Anhalt für Medien zuständige Minister Reiner Robra etwa fordert "Selbstverpflichtungen" der Sender, sich an die KEF-Empfehlungen und -Hinweise zu halten, ähnliches ist von Sachsens Ministerpräsident Kretschmer zu hören.
In Sachsen habe sich die CDU-Fraktion jedenfalls noch nicht entschieden, ob sie der Beitragserhöhung zustimmen wolle. In Thüringen ist die FDP dagegen, der Chef der dortigen CDU-Landtagsfraktion sagte, die Erhöhung komme zum "absolut falschen Zeitpunkt". Auf Stimmen dieser beiden Parteien wäre die Regierungskoalition aus Linken, Grünen und SPD aber angewiesen, weil sie selbst nicht über eine Mehrheit verfügt. Und in Sachsen-Anhalt (Korrektur-Hinweis: Zunächst stand hier Sachsen, gemeint ist Sachsen-Anhalt.) bekennen sich überhaupt nur die Grünen zu einer Beitragserhöhung, während Linke und AfD klar dagegen sind, CDU und SPD unentschieden.
Reiner Haseloff fordert für eine Zustimmung weitere Zugeständnisse - nämlich die Ansiedlung von Gemeinschaftseinrichtungen der ARD in seinem Bundesland. Dem will man in der ARD entgegenkommen, indem man die gemeinsame ARD-Kulturplattform in Halle ansiedelt - das zumindest ist der Plan der meisten ARD-Intendanten. Hans-Jürgen Jakobs berichtet im "Handelsblatt" allerdings heute, dass der Bayerische Rundfunk sich in dieser Sache bislang querstellt. Zwar sei der BR nicht grundsätzlich dagegen, Gemeinschaftseinrichtungen in den östlichen Bundesländern anzusiedeln, allerdings wolle man sich nicht "erpressen" lassen, indem die Zustimmung zur Beitragserhöhung an diese Zusage gekoppelt werde, so das "Handelsblatt". Alternativ schlage man demnach beispielsweise eine zentrale Sportabwicklung oder ein Zentrum für "programmnahe Software" vor.
Solange die ARD das intern nicht geklärt hat, dürfte aus Sachsen-Anhalt jedenfalls kaum Zustimmung zu erwarten sein. Fällt die geplante Erhöhung dann allerdings wegen fehlender Zustimmung in einem oder mehreren Ländern aus, dürften die Sender das kaum klaglos hinnehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit sehr enge Grenzen gesetzt, in denen die Politik von den KEF-Empfehlungen abweichen darf. Die Frage, ob die Verweigerung der Beitragserhöhung mit der Verfassung vereinbar ist, dürfte die Karlsruher Richter dann also beschäftigen.