Foto: GEZFür FDP-Wirtschaftsexperte Paul Friedhoff ist eine pauschale Gebühr in diesem Fall "Abzocke". Sein recht polemischer Vergleich: "Das ist so, also ob ein Tauber einem Straßenmusikanten Geld in den Hut werfen müsste, obwohl er ihn nicht hören kann. Besser wäre, die Gebühr nach Nutzung zu erheben - und nicht nach Geräten." Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Rainer Brüderle, hält eine reine Nutzungsgebühr ebenfalls für "fair". Sein toller Spruch: "Es zahlt ja auch keiner Benzinsteuer fürs Parken."

Damit stellen die beiden Politiker der Liberalen aber gleich das gesamte GEZ-System in Frage und gehen im Detail gar nicht auf die neuen Gebührenregelung für internetfähige PCs und UMTS-Handys ein. Wer bislang keine GEZ-Gebühr entrichtet, aber eines dieser Geräte besitze, soll ab dem 1. Januar monatlich 5,52 Euro zahlen.
 


Für CSU-Medienexpertin Dorothee Bär sind die Gebührenpläne überzogen: "Die geplante Regelung bestraft diejenigen, die mit ihrem Handy einfach nur telefonieren wollen oder ihren Computer zum Spielen nutzen. Deshalb sollte nur zahlen, wer auch wirklich fernsieht oder Radio hört."

Nach dem Beschluss der ARD-Intendanten sollen Besitzer eines internetfähigen PCs oder UMTS-Handy ab 1. Januar GEZ-Gebühren in Höhe von 5,52 Euro bezahlen. Dabei handelt es sich nach Angaben der Intendanten lediglich um die allgemein übliche Grundgebühr für Hörfunk. Sie solle entfallen, wenn bereits ein angemeldetes Rundfunkgerät im Haushalt oder Unternehmen vorhanden sei. Für einen Fernsehempfang über den PC ist zunächst keine Gebührenpflicht vorgesehen.