Mittlerweile bieten mehrere Dienste im Internet Online-Videorecorder an. Sei es das kostenlose onlinetvrecorder.com oder das professionelle "shift TV". Gar nicht angetan sind davon jedoch die Sender, allen voran die ProSiebenSat.1-Gruppe, die sich mit mehreren Anbietern in einem Rechtsstreit befindet. Doch nun hat der Münchener Anbieter NETlantic GmbH, der die Seite "shift TV" betreibt, den Spieß kurzerhand umgedreht und ProSiebenSat.1 abgemahnt.
ProSiebenSat.1 hatte in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung behauptet, es habe eine Entscheidung des Landgerichts Leipzig gegen shift TV erwirkt und dabei den Eindruck erweckt, das Gericht habe shift TV endgültig für unzulässig erklärt. Ferner hatte die ProSiebenSat.1-Gruppe die Meldung so formuliert, dass beim Leser der Eindruck entstand, alle Sender der Gruppe, also Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 seien von der Entscheidung betroffen.
Tatsächlich ist aber nur Sat.1 Kläger in einem Verfahren gegen shift TV, ProSieben und Co. wären von einer Entscheidung demzufolge gar nicht unmittelbar betroffen. Darüberhinaus sei der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen, da es derzeit in der Berufung beim Oberlandesgericht Dresden anhängig und noch nicht abgeschlossen sei, so shift TV in einer Mitteilung.
"Beim Leser musste der Eindruck entstehen, ein shift TV Rekorder dürfe diese Sender nicht mehr aufzeichnen. Alle vier Sender sind aber nach wie vor verfügbar. Das war rechtswidrig", so Michael Westphal, Geschäftsführer von shift TV. ProSiebenSat.1 hat die Abmahnung inzwischen akzeptiert und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.