Nach der Absage kultureller und kirchlicher Veranstaltungen und der Schließung von Bildungseinrichtungen erweisen sich Livestreams als guter Ersatz. Allerdings könnten derartige Angebote unter den Rundfunkbegriff fallen und nach geltendem Recht grundsätzlich eine Zulassung benötigen. Hier hat sich die Direktorenkonferenz der Medienanstalten jetzt auf ein möglichst pragmatisches Vorgehen verständigt.
Ab sofort und zunächst bis zum 19. April wollen die Landesmedienanstalten sicherstellen, dass derartige Streams ohne komplizierte Verfahren angeboten werden können, teilten die Medienhüter am Freitag mit. Dabei müssten jedoch die geltenden Gesetze, allen voran der Jugendschutz und die journalistischen Sorgfaltspflichten, eingehalten werden. Gerade in Zeiten wie diesen hätten verlässliche Informationen einen besonderen Stellenwert.
"Bei der Absage aller gesellschaftlichen Präsenzveranstaltungen wie Konzerten, Gottesdiensten oder Weiterbildung ist die Kompensation durch Live-Übertragungen ein probates Mittel, um auch den Menschen zuhause weiterhin eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen", sagte der DLM-Vorsitzende Wolfgang Kreißig. "Mit einem vereinfachten Anzeige-Verfahren für die Livestreams, die einer rundfunkrechtlichen Genehmigung bedürfen, bieten wir eine pragmatische Lösung mit Augenmaß, die eine schnelle Umsetzung des Vorhabens ermöglicht."