Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio soll zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder folgen mit ihrem Beschluss der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). "Der Beitrag ist elf Jahre lang nicht erhöht worden. Und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben von den Rundfunkanstalten große Sparmaßnahmen eingefordert. Gleichzeitig stehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der digitalen Transformation und weiteren Investitionen vor großen Herausforderungen", sagte die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder und rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Tatsächlich wurde der die damalige Rundfunkgebühr zuletzt 2009 von 17,03 auf 17,98 pro Haushalt angehoben. 2013 erfolgte die Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag, die Höhe blieb dabei zunächst stabil. Da durch die Umstellung deutlich höhere Einnahmen generiert wurden, konnte der Beitrag 2015 dann sogar auf 17,50 Euro gesenkt werden, zudem wurden die Zusatzeinnahmen auf Sperrkonten gesammelt und zuletzt dazu verwendet, den Beitrag stabil zu halten.
Das Verfahren ist mit dem heutigen Beschluss allerdings noch nicht abgeschlossen: Nun erfolgt zunächst die Vorunterrichtung der Landtage, anschließend wollen die Regierungschefinnen und -chefs den nötigen Änderungsstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2020 unterzeichnen. Im Anschluss daran muss dieser dann noch von jedem der Landtage einzeln ratifiziert werden. Malu Dreyer wirbt für die Zustimmung: "Wir kommen damit unseren verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und stellen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter zukunftssicher auf. Seine Bedeutung für unser demokratisches System und für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft ist groß."