Nach langem hin und her hat "Bild" nun einen Antrag auf eine Rundfunkzulassung für alle linearen Video-Formate beantragt. Die ZAK hatte bereits im April 2018 diese Video-Formate zu zulassungspflichtigen Rundfunk erklärt, es folgte ein Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgerichts, das die ZAK-Einschätzung im Urteil vom 26. September 2019 aber teilte. Nachdem im Januar dann bekannt wurde, dass "Bild" vor dem Hintergrund des ohnehin geplanten Ausbaus des Video-Angebots auf eine Berufung verzichtet, folgte nun die entsprechende Umsetzung.
Der Antrag der Bild GmbH gilt für alle aktuell verbreiteten Live-Video-Formate wie "Bild Live" oder "Die richtigen Fragen", umfasst aber auch neu hinzukommende Formate. Laut Antrag geht es um Veröffentlichungen auf bild.de, in den "Bild"-Apps sowie auf weiteren Plattformen wie Facebook und Youtube. Die MABB wird den Antrag nun zulassungsrechtlich prüfen, die Entscheidung fällt schließlich die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).