Nach rund eineinhalb Jahren ist die juristische Auseinandersetzung zwischen Axel Springer und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beendet. Im September 2019 hatte das Berliner Verwaltungsgerichts entschieden, dass die drei Video-Formate "Bild Live", "Die richtigen Fragen" und "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" zulassungspflichtiger Rundfunk seien, Axel Springer hätte demnach eine Rundfunklizenz beantragen müssen. Das sah man beim Medienkonzern bis dahin anders. Dennoch hat man auf eine Berufung gegen das Urteil verzichtet, das bestätigte nun ein Unternehmenssprecher gegenüber DWDL.de.

Dieser Schritt erfolgt ganz offensichtlich auch vor dem Hintergrund des angekündigten Ausbaus des Bewegtbild-Angebots. "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt brachte ja vor einigen Wochen schon "Bild TV" ins Gespräch und konkretisierte seine Planungen zum Sender zuletzt schon (DWDL.de berichtete). Da man hier, fernab der drei genannten Formate, ganz offensichtlich ein rundfunkähnliches Programm startet, benötigt man ohnehin eine Lizenz. Ein Rechtsstreit aufgrund von drei einzelnen Formaten hätte da keinen Sinn gemacht. 

Neben Bild TV sind Live-Sendungen zudem immer häufiger bei bild.de zu sehen, gerade auch in den ersten Wochen des aktuellen Jahres konnte man das sehen. "Hinsichtlich der Zulassungspflicht gemäß Rundfunkstaatsvertrag sind wir im konstruktiven Gespräch mit der Medienaufsicht und werden alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen", heißt es von einem Springer-Sprecher gegenüber DWDL.de. 

Die ZAK stufte die drei Livestreams der "Bild" bereits im April 2018 als Rundfunk ein, bei Axel Springer wies man das zurück. Es folgte ein langes Hin und Her rund um die Definition des Begriffs Rundfunk. Die mabb wollte Springer während der verschiedenen Verfahren auch die Ausstrahlung der Sendungen verbieten, das wurde aber gerichtlich verhindert. 

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