Das Landgericht München I wies die Klage der Brauerei ab, wonach der Süddeutsche Verlag den Namen der Lokalausgabe für Erding nicht mehr tragen darf. Vor sechs Jahren änderte die Zeitung den Namen von „Erdinger Neueste Nachrichten“ in „Erdinger SZ“. Die Erdinger Brauerei besitzt die Markenrechte an dem seit 1949 vermarkteten Weißbier. Die Verkürzung des Titels der Lokalausgabe war der Brauerei dann offenbar zuviel und ging gerichtlich dagegen vor, wie die „Berliner Zeitung“ schreibt.
Die Klage scheiterte letztlich an der „fehlenden Verwechslungsfähigkeit“, so das Gericht. Wegen des „erheblichen Branchenabstands" zwischen den beiden Produkten sahen die Richter auch keine Gefahr der "Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung" sowie der "Verwässerung" der Bier-Marke. Auch sei die Brauerei kein Verlag, wie sie selbst behauptete. Die Herausgabe der „Erdinger Fanpost“ drei mal im Jahr mache das Unternehmen noch nicht zu einem Verlag, führten die Richter aus.