Das Jahressteuergesetz sieht für Verlage im kommenden Jahr gleich zwei Erleichterungen vor. Zum Einen wurde die steuerliche Gleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Presseprodukten beschlossen - sprich: Auf auf die Umsätze, die mit E-Papern, Apps, Websites oder dem Zugriff auf Datenbanken erzielt werden, wird künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent fällig. "Mit diesem Gesetz wird unsere freie und vielfältige Presselandschaft gestärkt", so der Zeitschriftenverlegerverband VDZ.
Zum Anderen wurde beschlossen, die Zeitungszustellung insbesondere in ländlichen Regionen künftig mit Steuermitteln zu unterstützen. Für 2020 wurden dafür 40 Millionen Euro bereitgestellt - in der Diskussion waren zuvor auch deutlich höhere Beträge gewesen. Vom Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger kommt daher Kritik: "Die vorgesehene geringe Förderhöhe für das Jahr 2020 löst kein einziges Problem. Die Fördersumme mag zunächst hoch erscheinen, hätte aber pro ausgeliefertem Zeitungsexemplar weniger als einem Cent entsprochen. Dem stehen durchschnittliche Vertriebskosten von 52 Cent pro ausgetragener Zeitung gegenüber. Der hohe Kostendruck bei der Zeitungszustellung bleibt eine Herausforderung mit gesellschaftspolitischer Tragweite, was sich zukünftig auch in einer angemessenen und wirksamen Förderhöhe widerspiegeln muss", sagt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Die Zeitschriftenverleger fühlen sich obendrein ungerecht behandelt, weil sie von dieser Förderung gar nicht profitieren. Das VDZ-Präsidium fordert, dass "jedes Konzept zur Förderung privater Pressezustellung Zeitungen und Zeitschriften gleichermaßen" zugute kommen müsse, wie es in der Vergangenheit auch der Fall gewesen sei. Dabei verweist man darauf, dass beim übergangsweise reduzierten Mindestlohn für Zusteller einst kein Unterschied zwischen Zeitungen und Zeitschriften gemacht worden sei. "Nun bei der Umstellung auf eine direkte Förderung – erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik – selektive Presseförderung einzuführen, wäre eine falsche und gefährliche Weichenstellung. Die neutrale Zustellförderung ist der richtige Weg, um die Zustellung aller Pressepublikationen, inklusive der regionalen Tageszeitungen, zu sichern."