Hier die 12 in der Studie aufgestellten Thesen
- Neue Geschäfts- und Erlösmodelle (auch im nicht-linearen Bereich) bieten Ansatzpunkte, um bestehende regulatorische Eingriffe im dualen Mediensystem zurückzunehmen. Der technische Fortschritt und die Digitalisierung machen ein Marktversagen in der Tendenz eher unwahrscheinlicher.
- Eine Finanzierung von Inhalten über Rundfunkbeiträge stellt ökonomisch betrachtet eine Subvention dar. Sie sollte daher auf Leistungen beschränkt werden, die einen Public Value aufweisen und aus sich heraus kommerziell schwer refinanzierbar wären. Dies vermeidet Quersubventionierungen und Wettbewerbsverzerrungen.
- Ausgangspunkt für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen dualen Rundfunk muss eine Neudefinition des Auftrags des ÖRR sein. Innerhalb des Auftrags sind insbesondere Umfang und Ausgestaltung des Public Value anhand transparenter und nachvollziehbarer Kriterien zu definieren.
- Die klare Definition des Auftrags muss anhand strikter Kriterien auch das richtige Maß an Schwerpunkten wie Bildung, Kultur und Information festlegen. Im ÖRR sollten rein kommerzielle Formate vom Umfang her deutlich unter denen mit Public Value liegen und eine eindeutig dienende Funktion innehaben.
- Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen die Mittel aus den Rundfunkbeiträgen sparsam einsetzen. Ohne das oben vorgeschlagene neue Finanzierungsregime wird dies nicht gelingen. Der sparsame und kosteneffiziente Einsatz von Rundfunkbeiträgen sollte zudem deren Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen.
- Ein transparenter und effizienter Mitteleinsatz muss für die Öffentlichkeit nachprüfbar sein. Die Höhe der Beiträge sollte anhand eines transparenten und effizienzorientierten Kostenmaßstabs festgelegt werden.
- Eine pauschale Indexierung würde diesem Ansatz entgegenlaufen. Ohne die Prüfung einer bedarfsgerechten Finanzierung droht gerade vor dem Hintergrund der sich im Zuge der Digitalisierung wandelnden Wertschöpfungs- und Erlösstrukturen eine übermäßige Belastung der Beitragszahler und eine Verzerrung des Marktes zulasten privater TV-Sender.
- Neue Strukturen für die externe Aufsicht sind zu entwerfen, um ein zukunftsfähiges System zu entwickeln. Die Aufsicht muss unabhängig sein, ihre Entscheidungen gerichtlich überprüfbar. Die heutige KEF könnte in dieser neuen Aufsicht aufgehen.
- Im ÖRR müssen die bestehenden Spielräume für Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen besser genutzt werden. Damit müssen keine Qualitätseinschnitte einhergehen, da der ÖRR eine große Anzahl von Programmen mit ähnlichen Inhalten anbietet, die jedoch getrennt voneinander produziert werden und z.T. inhaltlich redundant sind.
- Der internationale Vergleich belegt, dass der ÖRR in Deutschland absolut und relativ finanziell gut ausgestattet ist. Dies liegt auch daran, dass dem deutschen ÖRR im Gegensatz zu vielen anderen Mitgliedsstaaten neben den Rundfunkbeiträgen als Finanzierungsquelle auch Einnahmen aus Werbung und Sponsoring zur Verfügung stehen. Diese Konstellation schafft finanzielle Spielräume, um durch ein Werbeverbot für den ÖRR ein Level-Playing-Field im dualen System zu realisieren.
- Das duale Mediensystem muss eine Chance auf Fortentwicklung haben. Globale audiovisuelle Plattformen drängen in den Markt. In einigen Bereichen kann dieser zunehmenden Konkurrenz aus dem Internet in einer Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern, die die Attraktivität beim Zuschauer erhöht, die Stirn geboten werden; hierfür müssen bestehende Restriktionen abgebaut werden.
- Neue, zukunftsfähige Geschäftsmodelle einer nachhaltig erfolgreichen deutschen Medienlandschaft müssen berücksichtigen, dass nach den Plänen der Bundesregierung ab 2025 ein flächendeckendes Gigabit-Netz verfügbar sein soll, das schnelles synchrones Internet bevölkerungsdeckend bedeutet. Dies schafft ein entsprechend kompetitives Innovationsumfeld für deutsche Medienhäuser – sowohl öffentlich-rechtlich als auch privat – und bietet Potentiale zur Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der Produktion bis zur Distribution.