Im Mai hat das Landgericht Leipzig zugunsten zweier Frauen entschieden, die gegen einen "Team Wallraff"-Bericht vorgegangen waren. Dieser Bericht war im März bei RTL zu sehen und zeigte die Klinik-Mitarbeiterinnen verpixelt. Sie seien dennoch erkannt worden, argumentierten sie - und das Gericht folgte. Vor dem Oberlandesgericht Dresden hat RTL in dieser Sache nun zumindest einen Teilerfolg errungen. 


Eine der beiden Mitarbeiterinnen hatte beanstandet, sie sei trotz Verpixelung erkennbar gewesen, als sie einem Patienten mit Epilepsie heimlich Medikamente im Essen verabreicht hatte. Das OLG Dresden urteilte jetzt, dass an den Aufnahmen "ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse" bestand. Es habe sich um "einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage" gehandelt, so dass bei der gebotenen Abwägung der Interessen das öffentliche Informationsinteresse überwiege. Vom Sender heißt es nun, man sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, wonach verdeckte Aufnahmen als Mittel des investigativen Journalismus unverzichtbar seien. 

In einem anderen Punkt hatte RTL dagegen weniger Erfolg. Die zweite Mitarbeiterin, die im Beitrag ebenfalls verpixelt worden war, hatte beklagt, der Beitrag suggeriere, dass sie in einen Vorfall involviert gewesen sei, obwohl sie laut RTL "unstreitig in der dargestellten Situation nicht anwesend gewesen" sei. RTL berief sich auf die Verpixelung der Frau. Das OLG entschied aber gegen den Sender: Die Frau habe glaubhaft gemacht, dass sie trotz der Verpixelung erkannt worden sei. In einem noch anstehenden Hauptsacheverfahren wird geklärt werden müssen, ob das tatsächlich so war. RTL kündigte an, bei seiner Auffassung zu bleiben. 

Bereits vor einigen Wochen meldete sich Chefredakteur Michael Wulf zu Wort und erklärte grundsätzlich in Bezug auf verdeckte Aufnahmen: "Da es bei den verdeckten ‘Team Wallraff’-Recherchen immer auch um die strikte Wahrung von Persönlichkeitsrechten geht, sind wir uns hierbei zu jedem Zeitpunkt unserer besonderen Verantwortung bewusst. Deshalb wägt die Redaktionsleitung unter Beachtung der juristischen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig und penibel ab, ob und in welcher Form Filmmaterial sendbar ist oder nicht. Auf der Grundlage dieses sehr strengen redaktionellen und juristischen Prozederes sind wir auch im aktuellen Fall der klaren Auffassung, dass wir journalistisch korrekt gearbeitet haben."