Das deutschen Verlage haben eine herbe Niederlage einstecken müssen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag das deutsche Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt. So habe es die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2013 versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen. Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, sogenannte Pressesnippets ohne Genehmigung des jeweiligen Verlegers zu verwenden, sei daher "nicht anwendbar", heißt es in dem Urteil der Luxemburger Richter.
Das EuGH folgte damit der Ansicht des Landgerichts Berlin, wonach die Bundesregierung die Änderung des Urheberschutzgesetzes bei der EU-Kommission hätte anmelden müssen. Das Landgericht Berlin hatte im Jahr 2017 auf Antrag Googles die Frage der unionsrechtlichen Notwendigkeit einer Notifizierung des Presseleistungsschutzrechts dem EuGH vorgelegt.
Einem Bericht des Portals "Golem" zufolge droht den deutschen Verlagen, die das Leistungsschutzrecht mit Hilfe der VG Media und diversen Gerichtsverfahren durchzusetzen versuchen, jetzt der komplette Verlust ihrer Prozess- und Anwaltskosten. Von rund zehn Millionen Euro ist demnach die Rede. Mit Blick auf die Prozesskosten können die Verlage jedoch auf Entschädigung hoffen, denn ein Gutachten des Bundestages schließe eine Staatshaftung für den Fall nicht aus, dass "sich Investitionen durch den Verstoß gegen die Notifizierungspflicht als Fehlinvestition erweisen".
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) bedauerten die Entscheidung des EuGH. "Der EuGH-Beschluss irritiert", erklärten die Verlegerorganisationen. "Denn während das Verfahren anhängig war, hat die Europäische Union ihrerseits ein Recht der Presseverleger beschlossen. Fast sechs Jahre nach Erlass des Gesetzes in Deutschland warten Verlage und Redaktionen immer noch darauf, dass Google und andere digitale Plattformen für die unstreitige Verwertung der Verleger- und Urheberrechte endlich zahlen."
Die VG Media erklärte indes, dass sich der EuGH "nur zur Vergangenheit" äußerte und verwies ebenfalls auf das inzwischen beschlossene EU-weite Leistungsschutzrecht, das "zugunsten der Verleger weitgehender und robuster ausgestaltet" sei. "Es verschärft das deutsche Presse-LSR inhaltlich. Wegen dieser für die gesamte Europäische Union geltenden Rechtslage kommt es de facto auf die Frage, ob die deutsche Bundesregierung 2013 eine Änderung des deutschen Urheberrechtsgesetzes hätte förmlich anzeigen müssen, nicht mehr beziehungsweise nur noch für die Vergangenheit an."
Die Aussage ist überraschend, verlangte die VG Media doch für den Zeitraum vom 1. August 2013 bis Ende 2018 von Google eine Zahlung in Höhe von weit mehr als einer Milliarde Euro. Derweil forderte die VG Media den deutschen Gesetzgeber auf, das europäische Presseleistungsschutzrecht "umgehend umzusetzen". "Sollten die Digitalunternehmen sogar das europäische Presseverlegerrecht ignorieren und die Zahlung angemessener Vergütungen an die Presseverleger wiederum ablehnen, wird die VG Media die Rechte der Presseverleger erneut gerichtlich durchsetzen", hieß es am Donnerstag in einer Erklärung.