Günther Jauch möchte nicht, dass über die Hochzeit mit seiner Lebensgefährtin Thea Sihler berichtet wird. Dagegen lief vor allem die Boulevardzeitung "Bild" Sturm und initiierte Aktionen wie "Wir würden so gerne die Jauch-Hochzeit sehen!“ Diese Reaktion kann er nachvollziehen, wie Jauch noch im April sagte: "Das passiert dauernd, obwohl die entsprechenden Verlage genau wissen, dass sie keine Details über mein Privatleben veröffentlichen dürfen. Ich habe auch deshalb noch nie ein Verfahren verloren, weil ich mich so konsequent verhalte. Die Rechtsverstöße sind inzwischen weniger geworden."
Nun hat "Bild“ einen Teilerfolg erzielt. Sagt das Blatt. Das Kammergericht Berlin habe die Berichterstattungsverbote, die Jauch in den letzten Wochen erwirkt hatte, "deutlich eingeschränkt". "Angesichts der überragenden Prominenz als Moderator und Werbeträger sei ein vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran, dass er in bekannten Sehenswürdigkeiten heiraten bzw. Hochzeit feiern wolle, anzuerkennen, auch wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten“, zitiert die "Bild“ die Richter.
Dr. Nicolaus Fest, Mitglied der "Bild"-Chefredaktion, legt das so aus: "Das Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in dankenswerter Klarheit bestätigt."
Update: Dr. Christian Scherz, Rechtsanwalt von Günther Jauch wies allerdings die Auslegung seitens des Axel Springer Verlages zurück, das Kammergericht Berlin habe die Berichterstattung über die Hochzeit gestattet. Vielmehr habe sie die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt und lediglich in einer Nuance korrigiert. Das Kammergericht erlaube demnach lediglich die Nennung der öffentlichen Sehenswürdigkeiten im Zusammenhang mit der Hochzeit. „Nicht mehr und nicht weniger“, so der Anwalt.
Nun hat "Bild“ einen Teilerfolg erzielt. Sagt das Blatt. Das Kammergericht Berlin habe die Berichterstattungsverbote, die Jauch in den letzten Wochen erwirkt hatte, "deutlich eingeschränkt". "Angesichts der überragenden Prominenz als Moderator und Werbeträger sei ein vorrangiges Berichterstattungsinteresse daran, dass er in bekannten Sehenswürdigkeiten heiraten bzw. Hochzeit feiern wolle, anzuerkennen, auch wenn dadurch Schaulustige angelockt werden könnten“, zitiert die "Bild“ die Richter.
Dr. Nicolaus Fest, Mitglied der "Bild"-Chefredaktion, legt das so aus: "Das Kammergericht hat dem Begehren von Günther Jauch, die Berichterstattung über seine Hochzeit vollständig zu unterbinden, eine klare Absage erteilt. Wer die Medien fast täglich zur Steigerung seiner Prominenz und seines Marktwertes nutzt und in weltbekannten touristischen Sehenswürdigkeiten heiratet, kann die Presse nicht ausschließen. Diese Selbstverständlichkeit hat das Kammergericht in dankenswerter Klarheit bestätigt."
Update: Dr. Christian Scherz, Rechtsanwalt von Günther Jauch wies allerdings die Auslegung seitens des Axel Springer Verlages zurück, das Kammergericht Berlin habe die Berichterstattung über die Hochzeit gestattet. Vielmehr habe sie die Entscheidung des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt und lediglich in einer Nuance korrigiert. Das Kammergericht erlaube demnach lediglich die Nennung der öffentlichen Sehenswürdigkeiten im Zusammenhang mit der Hochzeit. „Nicht mehr und nicht weniger“, so der Anwalt.