Der MDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 1. April beschlossen, dass die Sitzungen ab Herbst öffentlich sein werden - von ein paar Einschränkungen abgesehen. So werden Personalangelegenheiten sowie Angelegenheiten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter behandeln, weiterhin intern beraten. Dazu wird die Satzung zum 1. September geändert. Nach Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungsblättern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die neue Satzung auch auf den Internetseiten des MDR-Rundfunkrates abrufbar sein.
MDR-Rundfunkratsvorsitzender Horst Saage: "Mit der Öffnung der Sitzungen möchte der MDR-Rundfunkrat zeigen, wie wichtig uns Transparenz ist und dass unsere Arbeit und unsere Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Damit können Interessierte am Dialog der Gremien teilhaben und Entscheidungen über oft komplexe Sachverhalte mitverfolgen." Der Rundfunkrat habe als Vertretung der Gesellschaft eine selbstverständliche Informationspflicht, so Saage: "Wir nehmen diese ehrenamtliche Aufgabe mit viel Zeit und Engagement wahr und halten es für sehr wichtig, die Öffentlichkeit über unsere Arbeit bestmöglich zu informieren".
Bei den einzelnen ARD-Anstalten gibt es keine einheitliche Regelung, was die Öffentlichkeit von Rundfunkrats-Sitzungen anbelangt. Die meisten Gremien tagen mittlerweile aber öffentlich. Praktisch finden sich in der Regel allerdings nicht allzu viele Zuschauer ein.