Der Bundesverband Digitale Wirtschaft sieht zwar alles in allem in der Urheberrechts-Richtlinie eine "solide Basis für ein modernes Urheberrecht", stört sich aber an Artikel 17 (der bislang als Artikel 13 bekannt war) - also dem, der wohl zu Upload-Filtern führen dürfte. "Die EU hat eine Grenze überschritten und greift in einen Bereich ein, den sie niemals hätte tangieren dürfen: Die Meinungsfreiheit", so BVDW-Präsident Matthias Wahl. Das Argument, die Plattformen könnten ja auch Lizenzen erwerben statt Upload-Filter einzusetzen, lässt er nicht gelten, schließlich sei es unmöglich vorherzusehen, für welche unterschiedlichen Inhalte vorab Lizenzen erworben werden müssten. Wahl: „Mit der Upload-Filter-Regelun untergräbt die EU die Werte, für die wir als Staatengemeinschaft in Europa seit jeher einstehen. Die Meinungsfreiheit ist gerade in schwierigen politischen Zeiten das höchste Gut, das nun einer Urheberrechtsregulierung untergeordnet wird. Das ist eine besorgniserregende Tendenz der Politik.“
Erfreut zeigt man sich hingegen bei der Produzentenallianz, die nun auf genau dieses Lizenz-Geschäft hofft. "Mit der Verabschiedung sind die berechtigten Ansprüche der Urheber und der Produktionsunternehmen, trotz der öffentlichen Verunsicherung und teils gestreuter Falschinformation, deutlich gestärkt worden. Mit dieser Reform des Urheberrechts wurde die Grundlage für verlässliche und zukunftsweisende Regelungen für ein neues Urheberrecht geschaffen." Nun hoffe man darauf, dass die konkreten Regelungen so ausgestaltet würden, dass "vor allem die großen Plattformbetreiber motiviert sein werden, Lizenzen zu erwerben".
Der Privatsender-Verband VAUNET begrüßt zum Einen, dass "die Rechte einzelner Rechteinhaber wie der Verleger im Online-Bereich" besser geschützt würden und Plattformen generell meh in die Verantwortung genommen würden. Darüber hinaus sorge die Richtlinie aber für "Ernüchterung", weil sie "Unsicherheit bei der Rechtsverfolgung und im Produktionsbereich kostspielige bürokratische Hürden" schaffe.
Begrüßt wurde die Reform von den Journalisten-Gewerkschaften DJV und DJU in ver.di. "Damit ist eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft genommen", kommentiert der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Es sei ein ermutigendes Zeichen für die Urheberinnen und Urheber, dass sich die Europa-Abgeordneten trotz der emotional aufgeladenen Kontroversen der zurückliegenden Wochen für die Richtlinie entschieden hätten. Sie lasse auch genügend Spielraum, berechtigte Kritik zu berücksichtigen.
Frank Wernecke von ver.di spricht von einem "notwendigen Schritt für die Durchsetzung besserer Vergütungen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler“. Und weiter: „Gewerkschaften und Verbände werden befähigt, ihre Mitglieder auch in Sachen Urheberrecht effektiv zu vertreten. Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen können nun kollektiv am Verhandlungstisch sitzen, und zwar auf Augenhöhe mit Verlagen und anderen Verwertern. Das macht die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung erst möglich“. Auch die Tatsache, dass Verlage nun wieder an den eigentlich Urhebern zustehenden Einnahmen der VG Wort beteiligt werden, sieht Werneke positiv. "Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die VG Bild Kunst können in den Verhandlungen mit Vergütungsschuldnern wie Rundfunksendern, Geräteherstellern aber auch den größten Plattformen deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln", sagt er.
Freischreiber, der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, sieht das ganz anders. "Viele Tausend Menschen sind in den letzten Wochen auf die Straßen gegangen, um gegen die Richtlinie, vor allem Artikel 11, 12 und 13, zu demonstrieren. Dass dieser urheberfeindlichen Reform heute in Gänze zugestimmt wurde, ist für all diese Menschen – Urheber und Urheberinnen, Nutzer und Nutzerinnen – ein Schlag ins Gesicht", sagt die Vorsitzende Carola Dorne. "So ein Verhalten kreiert Politikverdrossenheit. Ganz davon abgesehen, dass wir alle die negativen Auswirkungen der Reform spüren werden." Freischreiber kritisiert insbesondere die Beteiligung von Verlagen an den Privatkopie-Vergütungen und das fehlende Verbot von Total-Buy-Out-Verträgen - vom EU-Parlament ursprünglich gefordert, dann aber doch nicht beschlossen. "Wir werden darauf drängen, dass die Umsetzung in Deutschland – dort, wo es Spielräume gibt – für die Urheber entschärft wird. Gerade die Verlegerbeteiligung, die Artikel 12 ermöglicht, wird bewirken, dass wir Urheber*innen am Ende weniger Geld auf dem Konto haben."
Auf Geld von Google & Co. hofft man unterdessen bei den Verlagen, die sich vor allem über die Verabschiedung des europaweiten Leistungsschutzrechtes freuen. Dies biete "den Verlagen erstmals die Chance, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln", heißt es in einem gemeinsamen Statement der Verlegerverbände BDZV und VDZ. "Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen. Das reformierte Urheberrecht ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära", heißt es weiter. Auch der Verband Deutscher Lokalzeitungen zeigt sich zufrieden: "Die Reform trägt zu einem ausgewogeneren Verhältnis zwischen Inhalteproduzenten und Digitalmonopolisten bei. Der Schritt war notwendig, um die Presse als Grundlage der Meinungsbildung in Freiheit für die Zukunft zu sichern", so ein Sprecher des Branchenverbandes kleinerer und mittlerer Tageszeitungen.