In der vergangenen Woche fällte das Oberlandesgericht Köln ein Urteil im Prozess zwischen Jan Böhmermann und dem Axel Springer Verlag, das durchaus Fragen aufwirft. So kam der 15. Zivilsenat zur Auffassung, dass der Verlag in seiner Zeitschrift "Computer-Bild" ein Foto Böhmermanns aus dem "Neo Magazin Royale" verwenden durfte, um damit einen werblichen Beitrag für einen DVB-T2-Receiver zu bebildern - und Böhmermann damit unfreiwillig zum Testimonial zu machen. Angepriesen war das ganze als "Leser-Aktion", im Rahmen derer ein Rabatt auf das Gerät gewährt wurde. Den werblichen Charakter sprach das Gericht dem Artikel nicht ab, da aber im Text auch Tipps gegeben wurden, habe er auch der Befriedigung des Informationsbedürfnisses der Leser gedient, so die Auslegung des Gerichts, das es ähnlich wie der Verlag mit der Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung also nicht so genau nehmen wollte.

Jan Böhmermann zeigt sich überrascht von dem Urteil, gerade auch vor dem Hintergrund der anstehenden EU-Urheberrechtsreform, für die die Verlage jahrelange Lobbyarbeit geleistet haben. "Ich kann nachvollziehen, dass der Axel-Springer-Verlag allmählich kreativ werden muss, um trotz des wirtschaftlich ungünstigen Auflagenschwunds seiner gedruckten Zeitungen und Zeitschriften weiterhin Geld zu verdienen. Folgte man allerdings dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln, dürfte der Springer-Verlag zukünftig – wie Google oder Facebook – fremde Inhalte für die eigenen wirtschaftlichen Interessen verwenden, ohne auf die Urheberrechte von Fotografen oder Kameraleuten, Verwertungsrechte von Rundfunksendern oder Persönlichkeitsrechte von Künstlerinnen und Künstlern Rücksicht nehmen zu müssen", so Böhmermann im Gespräch mit DWDL.de.

Und weiter: "Mit seinem irritierenden Urteil hat das OLG Köln die wirtschaftlichen Interessen des Axel-Springer-Verlags über den Schutz des Urheber- und Persönlichkeitsrechts gestellt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die einzige positive Überraschung nach dieser 'unendlich unscharfen' Entscheidung des OLG ist die Erkenntnis, dass die 'Computer-Bild' offenbar noch existiert. Ich werde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen." Und falls auch die nichts bringt, dann hilft ja womöglich ähnlich wie bei den Verlagen der Ruf nach einem Eingreifen der Politik. Böhmermann: "Das Europaparlament und die Bundesregierung müssen jetzt handeln und alle Verlage zur Einführung von Uploadfiltern für Zeitungen und Zeitschriften zwingen."

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