
Damit spricht Doetz aus, was wohl viele nach der gestrigen Meldung von ARD und ZDF dachten. Die Grundverschlüsselung erhöht maßgeblich den Druck auf eine offene Diskussion über die Frage, für welche Inhalte die so genannte Solidarfinanzierung durch jeden Haushalt und jedes Unternehmen, das irgendein rundfunktaugliches Empfangsgerät bereithält, in einer vielfältigen digitalen Angebotswelt noch gerechtfertigt sei.
Die Übergabe des Positionspapiers seitens des ARD-Vorsitzenden Thomas Gruber und ZDF-Intendanten Markus Schächter an Kurt Beck sei ein misslungener Ablenkungsversuch von zentralen Fragen der zukünftigen Gestaltung der dualen Rundfunkordnung. Zudem seien wesentliche Punkte in diesem Papier „schlicht falsch“, wie Doetz erklärte. Die Behauptung, durch die Grundverschlüsselung würden alle Angebote Pay-TV-Angebote oder die Verschlüsselung habe keine Bedeutung für den Schutz der Signale im urheberrechtlichen Sinne, sei falsch. Richtig sei dagegen, dass durch die Grundverschlüsselung die Einführung neuer Geschäftsmodelle gefördert werde und damit die Basis der Refinanzierung privater Angebote im Medienmarkt erweitert werde. Neben den Free-TV-Angeboten und den schon vorhandenen Pay-Angeboten könnten sich auf der Basis einer breiten adressierbaren Infrastruktur, eine Vielzahl neuer Angebote, etwa durch Special-Interest-Angebote auch für kleine Zielgruppen, im Markt etablieren. Nebeneffekt für den Verbraucher: die Auswahlmöglichkeiten werden größer. „Dass das den milliardenschweren Gebührenkolossen nicht in den Kram passt, ist nachvollziehbar“, so Doetz.
Aufgabe des VPRT sei es nun, den Versuch der gebührenfinanzierten Anstalten, die notwendigen Maßnahmen für eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Digitalisierung zu stoppen, zu vereiteln.