
Stattdessen sei die einstweilige Verfügung der Versuch der staatlichen Wett- und Lottoanbieter, ihr bestehendes Monopol im Vorgriff auf eine endgültige, insbesondere politische Entscheidung zu retten. Bereits im März hatte das Bundesverfassungsgericht dieses Monopol für verfassungswidrig erklärt.
Unterdessen ist auch wieder die Website rtlstarbet.de erreichbar, auf den Seiten des Senders wird in Teaserkästen wieder dafür geworben.