Logo: RTL interactiveZwar sei die einstweilige Verfügung vorläufig, gegen die der Sender Rechtsmittel einlegen könne. Der Beschluss hat aber weit reichende Konsequenzen, folgt er doch der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, welches in seiner Entscheidung betont hat, alle privaten Anbieter von Sportwetten in Deutschland als verboten anzusehen. Lediglich Oddset dürfe aufgrund eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern Sportwetten in Deutschland anbieten. Ende März wurde Oddset auferlegt, die Werbung drastisch zurückzufahren. Die privaten Anbieter, so das Argument von Erwin Horak, Präsident der staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei Oddset, hingegen hätten „noch schnell millionenschwere Sponsoringverträge abgeschlossen und gleichzeitig mit massiver Werbung für ihre Angebote versucht, die Spielleidenschaft zur WM anzuheizen.“

RTL scheint die einstweilige Verfügung ernst zu nehmen. Das Portal rtlstarbet.de beispielsweise leitet direkt zur RTL-Startseite weiter, auch sind Teaser für das WM-Torschützenkönig-Spiel auf dem gemeinsamen Portal von RTL und starbet von den Seiten des Senders verschwunden. Erst im Mai war rtlstarbet.de gestartet, nachdem Anfang März nach Zustimmung des Bundeskartellamtes RTL Interactive 30 Prozent der Anteile an der starbet Gaming Entertainment AG übernahm. Deren Tochterfirma Best Bet besitzt eine Wettlizent in Österreich und sei vertraglich mit einem deutschen Wettlizenzinhaber verbunden. Im Gegenzug übernahm starbet damals 81 Prozent der Gambelino Gmbh, einem Tochterunternehmen von RTL, das auf rtltipp.de Oddset-Sportwetten anbietet.

Nach dem Urteil des Landgerichtes Hamburg droht auch starbet selbst nun ein gerichtliches Verfahren, da laut Bundesverfassungsgericht quasi alle privaten Sportwettenanbieter illegal operieren würden. Auch schloss Oddset-Anwalt Dr. Manfred Hecker Maßnahmen gegen andere Fernseh- und Radiosender nicht aus.