Wenn am heutigen Mittwochabend die geladenen Gäste von Amazon im Cinedom Köln zur Weltpremiere der neuen "Pastewka"-Staffel eintreffen, dürfte das Gesprächsthema für den Abend schon gesetzt sein. Neben den neuen Folgen geht es dann vermutlich vor allem um die Entscheidung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die Amazon Anfang der Woche die weitere Ausstrahlung der Folge "Das Lied von Hals und Nase" der achten Staffel untersagte.
Die Medienhüter begründeten das mit dem Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot. "Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind" hieß es von der BLM. Neben Media Markt waren auch andere Marken immer wieder im Bild zu sehen. Amazon muss die Folge nun eigentlich aus dem Angebot nehmen, kann dagegen aber Rechtsmittel einlegen - und das wird das Unternehmen auch tun.
Gegenüber DWDL.de bestätigt ein Unternehmenssprecher, dass man gegen die BLM-Verfügung Einspruch einlegen wird. Dennoch geht Amazon nicht komplett auf Konfrontationskurs und kündigt an, die Folge schon bald zu überarbeiten. Die Episode werde "in Kürze und für den Zeitraum, bis in der Sache entschieden wurde, gegen eine neue Version ausgetauscht". Amazon und Brainpool wollen die Folge umschneiden, sodass die von der BLM beanstandeten Szenen und Einstellungen wegfallen. Die neue Version soll schnellstmöglich, spätestens in einigen Tagen, online gehen.
Amazon betont gegenüber DWDL.de, dass mit diesem Schritt weiterhin alle Folgen der Serie ohne Unterbrechung bei Prime Video zum Abruf bereitstehen. Müsste man die eine Episode entfernen, würde eine Lücke entstehen - bei einer Serie mit fortlaufender Handlung nicht die beste Sache. Die BLM erklärte am Montag gegenüber DWDL.de, dass auch Hinweise wie etwa "Dauerwerbesendung" das Problem nicht lösen würden.
Brainpool erklärte als zuständige Produktionsfirma bereits im vergangenen Jahr, dass es keine Produktplatzierung gegeben habe. Im konkreten Fall habe man laut Drehbuch in einem Elektromarkt drehen müssen und den Media Markt entsprechend angemietet. Dafür sei eine "produktionsübliche Miete" gezahlt worden. Eine weitere Form der Zusammenarbeit hat es demnach nicht gegeben und wäre auch ein wenig verwunderlich, ist Media Markt doch einer der größten Konkurrenten von Amazon auf dem deutschen Markt. Auch Bastian Pastewka betonte am Mittwoch in der ZDF-Sendung "Volle Kanne", dass das Wort "Schleichwerbung" in diesem Zusammenhang etwas schwierig sei. Die Serie handele eben von einem Technik-Nerd, der in einer Folge eben auch mal in einen Elektrofachmarkt gehe.
Der Fall hat das Potenzial, um eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen. Inwieweit ist es erlaubt, Marken in Serien oder Filmen abzubilden, wenn der Hersteller bzw. Eigentümer dieser Marken dafür kein Geld gezahlt hat? Bestätigt die Justiz die Ansicht der BLM, würde es künftig wohl noch viel mehr Fake-Produkte im Fernsehen zu sehen geben. Davon gab es in der langjährigen "Pastewka"-Geschichte auch schon so einige, die Autoreifen-Kekse lassen grüßen.