Schon kurz nach der Veröffentlichung der letzten "Pastewka"-Staffel bei Amazon Prime Video hat es Medienberichte gegeben, in denen es um eine mögliche Schleichwerbung innerhalb der Serie gegangen ist. Besonders oft genannt wurde damals die vierte Folge der Staffel ("Das Lied von Hals und Nase"), in der Bastian Pastewka mit seinem Wohnmobil auf dem Parkplatz eines Media Marktes gestrandet ist und dort der Serie "Game of Thrones" verfällt. Das Logo der Elektrofachmarkt-Kette ist immer wieder klar erkennbar im Bild zu sehen, am Ende der Folge spielt ein Teil auch innerhalb des Marktes. Nun hat die BLM genau diese Folge untersagt.

Konkret werfen die Medienhüter Amazon und der zuständigen Produktionsfirma Brainpool Schleichwerbung vor. "Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind", so die Begründung der BLM. Die Medienhüter haben Amazon nun untersagt, die Folge weiter auszustrahlen.

Das heißt: Amazon muss die beanstandete Folge eigentlich mit sofortiger Wirkung aus dem Programm nehmen. Ein entsprechender Bescheid sei verschickt worden. Noch ist die Episode aber nicht verschwunden. Amazon kann noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung der BLM einlegen. Einerseits gegen die Untersagung der Ausstrahlung selbst, andererseits kann Amazon auch gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung vorgehen. Es ist davon auszugehen, dass Amazon von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen wird. Fix ist das aber nicht - eine kurzfristige Anfrage von DWDL.de beim Unternehmen blieb bislang noch unbeantwortet. Laut BLM kann Amazon das Verbot auch nicht durch eine mögliche Kennzeichnung ("Dauerwerbesendung") umgehen. Sollten die Gerichte die Sichtweise der BLM bestätigen, würde eine Folge von "Pastewka" also verschwinden. Das ist vor allem deshalb bitter, weil es bei der Serie ja um eine fortlaufende Handlung geht.

Dass Amazon möglicherweise Ärger ins Haus stehen könnte, hatte sich bereits abgezeichnet. Schon vor einem Jahr erklärte Cornelia Holsten, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, gegenüber dem Branchendienst "Horizont": "Die Media-Markt-Integration würden wir wahrscheinlich als ungekennzeichnete Produktplatzierung werten, im schlimmsten Fall als Schleichwerbung." Amazon verwies damals aber stets auf Brainpool. Die Produktionsfirma erklärte vor fast einem Jahr, dass es keine Produktplatzierung gegeben habe. Im konkreten Fall habe man eben einen Elektromarkt gebraucht und dort auch eine "produktionsübliche Miete" gezahlt. Eine weitere Form der Zusammenarbeit habe es nicht gegeben.