Bereits im Mai hat Vodafone angekündigt, einen großen Teil der europäischen Gesellschaften von Liberty Global übernehmen zu wollen (DWDL.de berichtete). In Deutschland würde damit Unitymedia in die Hände von Vodafone gehen, damit entstünde ein bundesweiter Kabelnetzbetreiber. Die Telekom schießt schon seit Monaten gegen den geplanten Deal und nun würde gerne auch das Bundeskartellamt die Fusion genauer unter die Lupe nehmen.
Dafür haben die Kartellwächter einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission gestellt. Dort war das Vorhaben von Vodafone und Liberty Global Mitte Oktober angemeldet worden. Die Kommission ist formell für das Verfahren zuständig, könnte ihre Kompetenzen aber auch an das deutsche Kartellamt abgeben. Das ist immer dann möglich, wenn die Wettbewerbsbehörde eines bestimmten Landes erhebliche Einflüsse eines Deals für das jeweilige Land sieht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Unserer Ansicht nach bietet sich der Fall für eine Teilverweisung an. Von den Wirkungen des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen. Hier könnte die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der Telekommunikation führen." Das Kartellamt hat sich nach eigenen Angaben beim Antrag mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt.
Ursprünglich wollte Vodafone den Deal bis Mitte des kommenden Jahres unter Dach und Fach bringen. Schon seit Monaten mobilisiert aber die Telekom gegen die geplant Fusion, der Konzern müsste nach dem Zusammenschluss deutlich mehr Konkurrenz und Wettbewerb fürchten. Der Deal sei "nicht genehmigungsfähig, hieß es daher aus Bonn. Telekom-Chef Timotheus Höttges sprach bereits von einem Deal, der "vollkommen inakzeptabel" sei. Auch der Privatsenderverband äußerte sich kritisch zu dem geplanten Vorhaben (DWDL.de berichtete). Der damalige Vodafone-CEO Vittorio Colao erklärte im Mai dagegen: "Diese Transaktion wird den ersten wirklich konvergenten Wettbewerbs-Champion in Europa hervorbringen.” Sollte die EU-Kommission einer (Teil)Überprüfung durch die deutschen Wettbewerbsbehörden zustimmen, ginge es aber weniger um den europäischen Gedanke hinter der Fusion, sondern um die konkreten Auswirkungen auf den deutschen Markt.