Der Streit zwischen Axel Springer und der MABB hat ein vorläufiges Ende. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der "Bild" die Verbreitung seiner drei Livestreams "Die richtigen Fragen", "Bild live" und "Bild-Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer" genehmigt - vorerst. Das Gericht gab damit nun einem Eilantrag Springers statt. Bei der nötigen Interessenabwägung müsse das öffentliche Interesse an einer Durchsetzung der Entscheidung vorerst zurückstehen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei nicht klar, ob die Livestreams tatsächlich als Rundfunk einzustufen seien.
Die MABB stufte die drei genannten "Bild"-Angebote im April dieses Jahres als zulassungspflichtigen Rundfunk ein - und drohte mit einer Untersagung der Verbreitung. Nachdem sich die beiden Seiten nicht einigen konnten, versuchte die Medienanstalt dann tatsächlich, die Streams zu verbieten - woraufhin Springer klagte. Beim Verlag sieht man die Angebote nicht als Rundfunk an und will dementsprechend auch keinen Zulassungsantrag stellen.
Vom Verwaltungsgericht Berlin heißt es nun, die Formate seien zwar zum zeitgleichen Empfang und für die Allgemeinheit bestimmt. Fraglich sei allerdings, ob die Verbreitung entlang eines Sendeplans erfolge - das fordert aber der Rundfunkstaatsvertrag. Der Begriff des Sendeplans sei umstritten und in der Rechtsprechung noch nicht geklärt. Problematisch sei unter anderem, ob hierfür eine bestimmte Programmlänge und eine Mindestzahl an Sendungen erforderlich sei und ob die Sendungen unmittelbar aufeinander folgen müssten. Um das final zu beantworten, bedarf es einer "eingehenden rechtlichen Würdigung". Dazu wird es demnächst dann auch im Hauptsacheverfahren kommen.
Für Axel Springer ist die Entscheidung des Gerichts ein Etappensieg, ganz am Ziel ist man allerdings noch nicht. Hält die Argumentation des Verlags im Hauptverfahren nicht, müsste man trotzdem eine Lizenz beantragen - oder die Streams beenden. Die MABB hat gegenüber "Horizont" bereits bestätigt, dass man Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einlegen werde. Darüber hinaus wolle man auf eine schnelle Entscheidung im Hauptverfahren drängen.