Das Verhältnis zwischen Jörg Grabosch und Stefan Raab dürfte inzwischen ähnlich unterkühlt sein wie die Flure im Kölner Landgericht. Dort wurde am Donnerstag einmal mehr die Frage behandelt, wie es mit Brainpool weitergeht. Seit Monaten tobt nun schon ein Streit darüber, wer bei der Kölner Produktionsfirma in Zukunft das Sagen hat. Im Zentrum steht Stefan Raab, der sich zwar längst von der Bühne verabschiedet hat, hinter den Kulissen aber noch immer fleißig die Strippen zieht. 12,5 Prozent der Anteile an Brainpool hält der TV-Rentner – und die würde er gerne an Banijay verkaufen.
Käme es zu dem Schritt, würde der französische Medienkonzern, dem aktuell 50 Prozent an Brainpool gehören, die Mehrheit an der Kölner Produktionsschmiede halten. Raab wiederum soll im Gegenzug, so sieht es der Pakt vor, die Mehrheit an der Brainpool-Tochter Raab TV übernehmen. Ein Ansinnen, das Raabs langjährigem Freund und Geschäftspartner Jörg Grabosch freilich gar nicht gefällt, fürchtet er doch um nichts weniger als sein Lebenswerk, das nach Raabs überraschendem TV-Abschied mit neuen Stars wie Luke Mockridge oder Carolin Kebekus gerade erst wieder Fahrt aufgenommen hatte.
Mit gemeinsamer Kraft sollten Grabosch und sein Geschäftsführer-Kollege Andreas Scheuermann, die jeweils 12,5 Prozent der Brainpool-Anteile halten, schon im Frühjahr aus dem Unternehmen gedrängt werden, doch mit einstweiligen Verfügungen konnten sie das vorerst verhindern. Nicht aber, dass Banijay mit Peter Langenberg zwischenzeitlich einen Mann aus den eigenen Reihen als Geschäftsführer installierte.
Längst liegt der Ball also beim Landgericht Köln, das jetzt darüber zu entscheiden hatte, in welche Zukunft Brainpool steuert. Den im Juli fast schon flehend geäußerten Wunsch des Richters, sich in Verhandlungen doch selbst auf eine Lösung des Konflikts zu verständigen, nahmen beide Seiten nicht an, sodass jetzt das Urteil verkündet wurde. Demnach bleibt es Raab vorerst untersagt, seine Anteile an Banijay zu übertragen.
Ein Sieg ist das für Grabosch und seinen Geschäftsführer-Kollegen Andreas Scheuermann aber kaum. Nach Auffassung des Landgerichts dürfen die beiden nämlich mit der Mehrheit von Banijay und Raab als Geschäftsführer abberufen werden. Die entsprechende einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, was Banijay nach der Urteilsverkündung dann auch prompt dazu nutzte, um Peter Langenberg als alleinigen Geschäftsführer zu benennen. Der COO der Banijay Group werde die Brainpool-Gruppe zusammen mit dem Management-Team interimistisch leiten.
Banijay will in Berufung gehen
Eine endgültige Entscheidung ist mit dem nun gesprochenen Urteil noch nicht gefallen, weil jetzt noch eine Hauptsache-Verhandlung ansteht, die sich jedoch bis ins kommende Jahr hinein ziehen könnte. Mit Blick auf die Entscheidung, wonach Raab seine Brainpool-Anteile weiterhin nicht auf Banijay übertragen darf, kündigte das Medienunternehmen an, in Berufung gehen zu wollen. "Banijay ist zuversichtlich, dass dann auch dieser Teil in ihrem Sinne entschieden wird", hieß es am Donnerstag in einer Erklärung.
Peter Langenberg, COO Banijay Group, zeigte sich dennoch erleichtert. "Nach einigen Monaten der Ungewissheit ist es heute nun zu einer für uns positiven Entscheidung bezüglich der Geschäftsführung und für die Zukunft von Brainpool gekommen", sagte er. "Leider haben wir es nicht geschafft, uns in diesem Zeitraum mit Andreas Scheuermann und Jörg Grabosch außergerichtlich zu einigen. Wir danken ihnen jedoch für die langjährige Arbeit als Geschäftsführer von Brainpool."
Bis zu einer endgültigen Entscheidung dürfte es also weiter eine Hängepartie bei Brainpool geben, weil Grabosch und Scheuermann zwar als Geschäftsführer raus sind, nicht aber als Gesellschafter. Ungeachtet des Streits hatte Marcus Wolter, Ex-Chef von Endemol Shine Germany, zum 1. August seinen Posten als Chef von Banijay Germany angetreten. Der sagte am Donnerstag, Brainpool habe unter der Führung von Andreas Scheuermann und Jörg Grabosch "über zwei Jahrzehnte erfolgreiche TV-Geschichte geschrieben".
Man habe sich gewünscht, "einen gemeinsamen Weg zu finden, doch leider ist dies bisher nicht gelungen. Nun gilt es, eine gute und einvernehmliche Zusammenarbeit unter den Gesellschaftern zu gewährleisten", so Wolter weiter. "Im Sinne von Brainpool, seinen Mitarbeitern, Gesellschaftern und Partnern ist es nun an der Zeit, nach vorne zu schauen und die Zukunft zu gestalten." Brainpool wollte sich nicht zu der Entscheidung des Landgerichts äußern.