Mitte Juni haben die Ministerpräsidenten der Bundesländer eine Abschaffung der sogenannten 7-Tage-Regelung beschlossen (DWDL.de berichtete). Von den Kreativen wurde das teils heftig kritisiert, sehen sie doch ihre Erlösmöglichkeiten durch diese Entscheidung in Gefahr. Sie befürchten, durch längere Standzeiten von Inhalten in den Mediatheken diese Inhalte nicht weiterverkaufen zu können. Die Politik mahnt über Parteigrenzen hinweg, dass die angemessene Vergütung der Urheber und Rechteinhaber erhalten bleiben müsse - die genaue Umsetzung überließ man aber Sendern und Produzenten. Mit der ARD konnte sich die Produzentenallianz nun in einem wichtigen Punkt einigen.

So können sich die Produzenten künftig von Beginn an bestimmte Rechte sichern, wenn sie sich an teilfinanzierten Auftragsproduktionen beteiligen. Teil der Verhandlungen werden dann auch die jeweiligen Verweildauern in den Mediatheken, die gegebenenfalls kürzer ausfallen als eigentlich möglich. Dazu werden nun die entsprechenden Regelungen in der vor wenigen Jahren geschlossenen "ARD-Eckpunkte 2.0"-Vereinbarung weiterentwickelt. Das neue Schichtenmodell beziffere in Korridoren die Werthaltigkeit von Rechten und entspreche durch seine Flexibilität sowohl den Anforderungen unterschiedlicher Genres als auch der Dynamik des Marktes, heißt es von Produzenten und ARD.

Die sogenannte "Blue Chip"-Klausel soll zudem sicherstellen, dass besonders aufwändige und anspruchsvolle Produktionen mit hoher Beteiligung des jeweiligen Produzenten besondere, aus Sicht des Produzenten vorteilhafte Vereinbarungen enthalten. Kriterien sind hier etwa eine hohe prozentuale Beteiligung des Produzenten an der Finanzierung, mindestens 2,5 Millionen Euro je 90 Minuten.

ARD-Filmintendantin Karola Wille sagt zur nun getroffenen Vereinbarung: "Mit der Weiterentwicklung des Schichtenmodells in den ARD-Eckpunkten 2.0 wird ein fairer Interessenausgleich zwischen den kommunikativen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und den Verwertungsmöglichkeiten der für uns kreativ tätigen Produzenten gesichert." Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz ergänzt: "Produzentenallianz und ARD ist es einmal mehr in konstruktivem Zusammenwirken gelungen, Rahmenbedingungen für die Verweildauern bei teilfinanzierten Produktionen in den Mediatheken zu entwickeln. Diese bieten beiden Seiten, Sendern wie Produzenten, Verlässlichkeit. Finanzierungsbeiträge der Produzenten erfahren eine transparente Bewertung und flexible Kompensation."

Von Christoph Palmer, Geschäftsführer der Produzentenallianz, kommen trotz der Verständigung mit der ARD mahnende Worte. Das Modell müsse nun freilich erst einmal in der Praxis mit Leben gefüllt werden. "Unsere Erwartung ist es, dass teilfinanzierte Auftragsproduktionen mit dynamischem Rechtemodell eine weit größere Rolle erfahren als in der Vergangenheit." Die Überarbeitung der ARD-Eckpunkte 2.0 soll bereits ab dem 1. September gelten. Eine mögliche Anpassung der ARD-Eckpunkte 2.0 bei vollfinanzierten Auftragsproduktionen wird Teil der turnusmäßigen Evaluierung der Selbstverpflichtung, die 2019 beginnen soll.

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