Österreich ändert seinen Namen. Diese Schlagzeile könnte zu Verwirrung führen, aber mit "Österreich" ist in diesem Fall nicht das Land, sondern die Gratis-Tageszeitung gemeint, die seit 2006 unter eben diesem Titel erscheint. Das sorgte in der Vergangenheit immer wieder mal für Verwirrung, besonders bei Touristen und Menschen, die noch nicht so lange in Österreich wohnen. "Österreich" ist aber keine offizielle Zeitung des Landes Österreichs, sondern der privaten Mediengruppe Österreich. Nun bekommt die Tageszeitung einen neuen Namen.
Ab Ende dieser Woche heißt das Gratis-Blatt "oe24", das hat die Mediengruppe Österreich nun mitgeteilt. "Unser Ziel ist es, die online bereits führende und zuletzt im Fernsehbereich so erfolgreich gestartete Marke 'oe24' in der Mediengruppe Österreich auch mit einer eigenen Print-Marke auszustatten", erklärte oe24-Geschäftsführer Niki Fellner in einer Pressemitteilung. Die Webseite von "Österreich" hört schon seit jeher auf den Namen oe24.at, seit rund zwei Jahren ist auch der TV-Sender oe24.tv auf Sendung. oe24 werde nun zur "ersten Medien-Marke in Österreich, die in allen Medien-Angeboten - Online, Print, Radio und lineares Fernsehen - gleich stark vertreten sein wird", sagt Fellner.
Hintergrund der Umbenennung der Boulevard-Zeitung ist aber wohl auch ein ganz praktischer. Verleger Wolfgang Fellner hatte zuletzt mehrfach die Reichweitenstudie Media Analyse kritisiert, weil diese seiner Meinung nach zu niedrige Zahlen für "Österreich" auswies. Die Media-Analyse basiert auf mehr als 15.000 Interviews, die zur Erhebung der Leserzahlen geführt werden. Fellner argumentiert, dabei würden solche Zeitungen benachteiligt, die eine Webseite unter anderem Namen haben - also "Österreich" bzw. oe24.at. Und weil die Media-Analyse nach wie vor wichtig für viele Werbekunden ist, macht eine Umbenennung durchaus Sinn, wenn Fellner nun steigende Leserzahlen erwartet. Im vergangenen Jahr urteilte ein Gericht, dass die tatsächlichen Leserzahlen "grob" von den veröffentlichten Werten der Media-Analyse abweichen können. Die Richter verlangten damals eine entsprechende Kennzeichnung (DWDL.de berichtete).