Im Februar dieses Jahres erwirkte Constantin Film vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung, durch die Vodafone den Zugang seiner Nutzer zur illegalen Streamingseite kinox.to sperren musste (DWDL.de berichtete). Der Telekommunikationsanbieter ist daraufhin gegen diese Entscheidung vorgegangen - und nun vor dem OLG München gescheitert. Demnach muss Vodafone den Zugang zur Seite auch weiterhin blockieren.

Die Richter bestätigten damit die Entscheidung des Münchner Landgerichts. Bei Vodafone zeigte man sich über das Urteil enttäuscht. Ein Unternehmenssprecher sagte: "Wir bedauern sehr, dass das OLG München der Auffassung von Vodafone nicht gefolgt ist." Vodafone sieht in dem Urteil seinen Geschäftsbetrieb ebenso eingeschränkt wie die Rechte der Kunden. Als Accessprovider könne man nicht dazu verpflichtet werden, "Urheberrechtsverletzungen durch Sperren einzudämmen". Man werde die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob man weitere rechtliche Schritte einleite. Die Sperrung betrifft nur Kabel-Internetkunden von Vodafone, DSL-Nutzer sind nicht betroffen.