In der Cartoon-Serie selbst sieht die Antragsschrift eine „kollektive Beleidigung gläubiger Katholiken“ und auch den Tatbestand der Beschimpfung. In der an die Presse verteilten bereits synchronisierten deutschen Fassung der Sendung würden die Beleidigungen des Kreuzes, der katholischen Eucharistiefeier und des Papsttums noch schärfer dargestellt. Eine Persiflage ist für das Ordinariat offenbar nicht haltbar. So werde eine heilige Messe im Petersdom persifliert, was nach Ansicht der Kläger die katholische Eucharistiefeier verunglimpft.
Weiter hieß es in der Anklageschrift, dass fortlaufend in menschenverachtenden Worten über behinderte Kinder gesprochen. Dem Papst würden beispielsweise Worte in den Mund gelegt, dass „verkrüppelte Waisenkinder“ Schmarotzer seien, dass er sie wie die Pest hasse, und dass sie zu empfangen „total Scheiße“ sei. Dadurch würden der katholische Glaube und katholische Einrichtungen der Lächerlichkeit preisgegeben, "wozu weder die Freiheit der Meinung, der Kunst, der Presse und des Rundfunks berechtigten", so das Erzbischöfliche Ordinariat München.
"Popetown" erzählt das wilde Treiben eines kindlicn Papstes, der im Vatikan Versteck spielt, seine Mitarbeiter terrorisiert und am liebsten Fischstäbchen ist. Die ursprünglich von der BBC produzierte Serie ging in Großbritannien aufgrund von Protesten nie auf Sendung. Die Serie lief bislang nur in Neuseeland und ist seit einigen Monaten in Großbritannien auf DVD erhältlich.
Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen sah man in der vergangenen Woche keinen Anlass für ein Sendeverbot der Zeichentrickserie. Laut FSF sei an den drei zur Überprüfung eingereichten Folgen nichts zu beanstanden. Zwei der Episoden sind zwar nur für die Ausstrahlung ab 20 Uhr ausgewiesen, was aber keine inhaltliche Kritik zum Anlass hat. Damit solle vermieden werden, dass Kinder den ironische Charakter der Serie möglicherweise nicht erkennen und die Serie mißverstehen.
Entscheidend sei auch, dass die FSF "Popetown" klar als fiktionales Programm versteht. Dabei stützt man sich auf die Einleitung jeder Folge in der eine reale Schulklasse beim Religionsunterricht gezeigt wird und ein Schüler aus Langeweile Figuren zeichnet, in die "Popetown" dann eintaucht.
Weiter hieß es in der Anklageschrift, dass fortlaufend in menschenverachtenden Worten über behinderte Kinder gesprochen. Dem Papst würden beispielsweise Worte in den Mund gelegt, dass „verkrüppelte Waisenkinder“ Schmarotzer seien, dass er sie wie die Pest hasse, und dass sie zu empfangen „total Scheiße“ sei. Dadurch würden der katholische Glaube und katholische Einrichtungen der Lächerlichkeit preisgegeben, "wozu weder die Freiheit der Meinung, der Kunst, der Presse und des Rundfunks berechtigten", so das Erzbischöfliche Ordinariat München.
"Popetown" erzählt das wilde Treiben eines kindlicn Papstes, der im Vatikan Versteck spielt, seine Mitarbeiter terrorisiert und am liebsten Fischstäbchen ist. Die ursprünglich von der BBC produzierte Serie ging in Großbritannien aufgrund von Protesten nie auf Sendung. Die Serie lief bislang nur in Neuseeland und ist seit einigen Monaten in Großbritannien auf DVD erhältlich.
Bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen sah man in der vergangenen Woche keinen Anlass für ein Sendeverbot der Zeichentrickserie. Laut FSF sei an den drei zur Überprüfung eingereichten Folgen nichts zu beanstanden. Zwei der Episoden sind zwar nur für die Ausstrahlung ab 20 Uhr ausgewiesen, was aber keine inhaltliche Kritik zum Anlass hat. Damit solle vermieden werden, dass Kinder den ironische Charakter der Serie möglicherweise nicht erkennen und die Serie mißverstehen.
Entscheidend sei auch, dass die FSF "Popetown" klar als fiktionales Programm versteht. Dabei stützt man sich auf die Einleitung jeder Folge in der eine reale Schulklasse beim Religionsunterricht gezeigt wird und ein Schüler aus Langeweile Figuren zeichnet, in die "Popetown" dann eintaucht.