Brainpool-Geschäftsführer Jörg Grabosch, der auch mit 12,5 Prozent am Unternehmen beteiligt ist, hat die nächste Schlacht im Übernahmekampf gegen Banijay gewonnen. Nach der gescheiterten Gesellschafterversammlung Ende März, wollte der französische Medienkonzern die Machtübernahme am kommenden Freitag über die Bühne bringen. Doch auch daraus wird wohl nichts: Grabosch hat nun erneut vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Pläne von Banijay erwirkt. Diese einstweilige Verfügung liegt DWDL.de vor.
Banijay hatte für den 20. April erneut zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung geladen - und dabei dieselbe Tagesordnung angeführt wie im März. Dagegen ist Grabosch am 16. April gerichtlich vorgegangen, das Landgericht erteilte die einstweilige Verfügung noch am gleichen Tag. Damit bleibt es bei der Hängepartie zwischen den streitenden Parteien.
Das Landgericht Köln untersagt nun zum wiederholten Male die Übertragung von Stefan Raabs Geschäftsanteilen auf die Banijay Germany GmbH. Erst müsse die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses gerichtlich geklärt werden, heißt es von den Richtern. Auch der Beherrschungsvertrag zwischen Brainpool und Raab TV bleibt damit vorerst bestehen, zudem kann Raabs Entera Unternehmensgesellschaft weiterhin nicht auf die Raab-TV Produktion GmbH übertragen werden. Raab sollte danach 51 Prozent an Raab-TV halten und dadurch zum neuen Mehrheitsgesellschafter werden. Banijay muss zudem die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Graboschs Anwälte hatten bei der ersten einstweiligen Verfügung im März argumentiert, Banijay wolle "handstreichartig und unter Missachtung aller hergebrachten Grundsätze des deutschen GmbH-Konzernrechts" die Kontrolle über Brainpool gewinnen. Von einem "krass rechtswidrigen" Verhalten war zudem die Rede, als es um die Pläne von Banijay mit Raab TV ging. Das Landgericht gab Grabosch daraufhin recht und erklärte, dass zunächst die Rechtmäßigkeit der eigentlichen Pläne festgestellt werden müsse, bevor diese umgesetzt werden.
Banijay will Grabosch und den weiteren Brainpool-Geschäftsführer Andreas Scheuermann, der ebenfalls 12,5 Prozent am Unternehmen hält, eigentlich loswerden. Mit Peter Langenberg, derzeit COO der Banijay Group und CEO der Banijay UK Ltd., soll zudem ein neuer Geschäftsführer eingesetzt werden. Weil Banijay derzeit aber nur die Hälfte der Brainpool-Anteile hält und das Gericht die Übertragung von Raabs Anteilen derzeit noch blockiert, ist eine Lösung noch nicht in Sicht. Nach einer gütlichen Einigung sieht es derzeit jedenfalls nicht aus.
Banijay hatte erstmals Ende Februar angekündigt, die Mehrheit an Brainpool übernehmen und auch darüber hinaus aktiver im deutschen Markt werden zu wollen. So gründete man zusätzlich Banijay Productions Germany, dieses Unternehmen wird von Arno Schneppenheim geleitet. Oberster Banijay-Chef in Deutschland soll der ehemalige Endemol-Shine-CEO Marcus Wolter werden (DWDL.de berichtete). Ab August 2018 wird Wolter alle Geschäftsfelder von Banijay in Deutschland verantworten, inklusive der Produktionsfirmen Brainpool und Banijay Productions Germany. Zusätzlich wird er Gesellschafter des Unternehmens, wie viele Anteile er hält, ist aber unklar.