Marc Jan Eumann dürfte nun wohl tatsächlich zmum neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz ernannt werden. Ein Eilantrag von Rechtsanwalt Markus Kompa scheiterte nun auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht. Dieses bestätigte nicht nur den vorhergehenden Beschluss der Vorgängerinstanz, die bereits geurteilt hatte, dass eine öffentliche Ausschreibung nicht notwendig gewesen sei (mehr zu den Gründen hier), sondern ging sogar noch einen Schritt weiter und sah in der eingelegten Beschwerde Kompas den Versuch, vorläufigen Rechtsschutz missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Schon der Antrag sei daher unzulässig.
Das Gericht sprach Kompa die "Ernsthaftigkeit der eigenen Bewerbung" ab. Es gebe kein Recht, einen missliebigen Konkurrenten lediglich zu verhindern, ohne selbst das Amt anzustreben. In der Mitteilung des OVG heißt es: "Bereits sein Bewerbungsschreiben vom 20. November 2017, das sich hauptsächlich damit befasse, den Mitbewerber herabzusetzen und in grotesk übersteigerter Form angebliche eigene Vorzüge hervorzuheben, lege dies nahe." Das Gericht zitiert dazu aus dem Bewerbungsschreiben, in dem Kompa unter anderem darlegt, dass er sich "nicht mit Täuschungen und Plagiaten erwischen" lasse und Täuschungen "nur in meiner Eigenschaft als Hobby-Zauberkünstler" begehe.
Weiter heißt es vom Gericht: "Endgültig augenscheinlich werde die mangelnde Ernstlichkeit durch das Schreiben an den Vorsitzenden der Versammlung der LMK vom 1. Dezember 2017, in dem der Antragsteller das von der LMK durchgeführte Findungsverfahren drastisch kritisiere und u.a. darauf hinweise, dass er sich 'als guter Demokrat' den Mitgliedern der Versammlung als eine 'konstruktive Alternative' zum Beigeladenen anbiete und er sich 'für das Monatsgehalt von rund 10.000,00 € [...] auch das Programm von SAT.1 zumindest auszugsweise ansehen' würde, wobei allerdings dann 'auch ein 13. Monatsgehalt und ein Dienstwagen drin sein' sollten, um sodann 'individuell für [die] jeweilige gesellschaftliche Gruppe' seine 'Qualitäten' darzulegen, da 'es in der Politik nicht auf Inhalte, sondern auf Identifikation' ankomme und damit man 'nicht erst den Verfassungsschutz für Informationen über ihn bemühen' müsse."
Zudem hebt das Gericht darauf ab, dass Kompa in seinem Blog geschrieben hatte, dass er "alles andere als unglücklich" sei, dass er den Job nicht bekommen habe, da er "die Leitung einer Papiertigerbehörde nicht als Herausforderung" sehe. Das Gericht stört sich offenbar auch an der Formulierung "Am 20.11.2017 kandidierte ich formal für die Position" im Blog-Eintrag vom 8. Dezember und legt in seiner Pressemitteilung nahe, dass es somit keine ernst gemeinte Kandidatur gewesen sei.
Kompa bestreitet die mangelnde Ernsthaftigkeit - tatsächlich geht aus dem Blog-Eintrag hervor, dass seine Bewerbung in formaler Form eingereicht hat. Kompa hat daher seinerseits das Gericht nun kostenpflichtig abgemahnt und eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Zur fehlenden Ernsthaftigkeit schreibt er in seinem Blog: "Die Bewerbung des Rechtsanwalts war jedoch ganz sicher nicht satirischer als die des Herrn Dr. Eumann, der trotz fehlender Karenz und Eigenschaft als Jurist für ein Amt antrat, für das er in NRW genau diese Voraussetzungen per Gesetz installierte. Der private Rundfunk wird in Rheinland-Pfalz nunmehr von einer Person kontrolliert, die beim Umgang mit fremden Finanzen u.a. sogar strafrechtlich aufgefallen ist."