Eigentlich sollte es in dieser Woche zum Machtwechsel bei Brainpool kommen. Auf der für diesen Donnerstag, den 29. März, anberaumten Gesellschafterversammlung in Köln sollte zunächst der Verkauf von Stefan Raabs Brainpool-Anteilen an das französische TV-Produktionshaus Banijay Entertainment vollzogen werden; dieser Deal ist bereits seit einigen Wochen bekannt. Gleichzeitig wollte Banijay mit Peter Langenberg einen neuen Geschäftsführer bei Brainpool installieren und Jörg Grabosch sowie Andreas Scheuermann vor die Tür setzen. Derzeit sieht es aber so aus, als könnten diese Beschlüsse nicht gefasst werden - zumindest nicht am kommenden Donnerstag.
Jörg Grabosch hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Vorhaben von Raab und Banijay erwirkt. Diese einstweilige Verfügung liegt DWDL.de vor und untersagt den Vollzug der beantragten Beschlüsse, erst müsse es eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eben dieser geben, so die Entscheidung der Richter. Genau das war das Ziel von Grabosch. Ob die Gesellschafterversammlung jetzt überhaupt stattfinden wird, ist unklar. Nach aktueller Rechtslage dürfte Banijay die angekündigten Tagesordnungspunkte jedenfalls nicht beschließen. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Gegen die einstweilige Verfügung kann noch Widerspruch vor dem Landgericht Köln eingereicht werden.
Wie verhärtet die Fronten zwischen Grabosch auf der einen und Raab und Banijay auf der anderen Seite inzwischen sind, zeigt die Begründung der beratenden Anwälte von Brainpool-Gründer und -Geschäftsführer Grabosch. Bei den Anträgen von Banijay und Raab handele es sich um den Versuch, "handstreichartig und unter Missachtung aller hergebrachten Grundsätze des deutschen GmbH-Konzernrechts die Kontrolle (über Brainpool) zu übernehmen", so die Anwälte.
Banijay und Raab wollten auf der Gesellschafterversammlung auch die Verschmelzung von Raabs Entera Unternehmensgesellschaft auf die Raab-TV Produktion GmbH beschließen. Raab sollte danach 51 Prozent an Raab-TV halten und dadurch zum neuen Mehrheitsgesellschafter werden. Graboschs Anwälte werten das als "krass rechtswidrig", weil für dieses Vorhaben die erforderliche qualifizierte Mehrheit der Brainpool-Gesellschafter nicht zugestimmt habe. Banijay wollte im Zuge dessen auch beschließen, dass Brainpool auf eine Verschmelzungsprüfung verzichtet.
Die einstweilige Verfügung von Grabosch ist nun auch der öffentliche Bruch zwischen dem Brainpool-Geschäftsführer und dem langjährigen Weggefährten Stefan Raab. Nur durch dessen angekündigten Verkauf seiner Anteile in Höhe von 12,5 Prozent an Banijay kam der französische Medienkonzern überhaupt in die Position, das Ruder bei der Produktionsfirma zu übernehmen. Grabosch zeigt damit auch, was er von dem Vorgehen von Raab und Banijay hält - er kämpft um sein Lebenswerk Brainpool, das er seit 1994 aufgebaut hatte.
Aufgeschoben bedeutet in diesem Fall aber nicht aufgehoben: Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass Raab seine Anteile an Banijay verkaufen kann, würde der Medienkonzern endgültig die Mehrheit an Brainpool halten. Dann könnten die Franzosen wohl auch schalten und walten, wie sie wollen. Noch tut Jörg Grabosch aber alles, um das zu verhindern.