Erst vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Neustadt zwei Eilanträge von Personen zurückgewiesen, die sich auf den Posten des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz bewerben wollten, sich durch die fehlende Ausschreibung jedoch benachteiligt sahen. Das Gericht urteilte, dass die Entscheidung über die Vergabe der Direktorenstelle an den SPD-Politiker Marc Jan Eumann nach dem Landesmediengesetz in der alleinigen Verantwortung der Versammlung der LMK liege.
Diesem Gremium werde eine weitgehende Freiheit zur Selbstorganisation bei der Wahl des Direktors zugebilligt, so das Gericht. Gegen diesen Beschluss hat einer der Bewerber, der Medienanwalt Markus Kompa, jetzt Beschwerde eingelegt. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Auch für die LMK gelte "das vom Grundgesetz für die Besetzung öffentlicher Ämter vorgesehene Prinzip der Bestenauslese, das ohne Ausschreibung und mit nur einem zugelassenen Kandidaten evident nicht beachtet wurde", argumentiert Kompa.
Die Einordnung der LMK-Versammlung als "Parlament, das in seiner Selbstorganisation mangels speziellen Gesetzen und Satzungen Narrenfreiheit genieße", sei nicht nachvollziehbar, sagte der Anwalt der "FAZ" und hat nun unter dem Titel "Rundfunkbeitrag" eine Kampagne gestartet, mit der er seine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht finanzieren will. Zum Preis von 17,50 Euro könne sich am Crowdfunding beteiligen, wer "den Filz in Rheinland-Pfalz satthabe".