951 Millionen Euro wollen ARD und ZDF bis 2028 machen, diesen Vorschlag haben die Sender zumindest den Ministerpräsidenten der Länder gemacht. Die Politiker holten dazu eine Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ein - und bei der kamen ARD und ZDF nicht sonderlich gut weg. Die KEF erklärte de facto, es seien noch viel weitreichende Sparanstrengungen möglich und nötig. Die NDR-Verwaltungsratsvorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock hat das nun scharf kritisiert. Kerssenbrock ist Mitglied der CDU.
"Die Stellungnahme der KEF kollidiert unmittelbar mit den Aufgaben und Befugnissen der Kommission. Sie kann nicht die Programmautonomie der Rundfunkanstalten bestätigen und gleichzeitig der Politik Empfehlungen zum Eingriff in die Kernprodukte der Sender geben. Damit verlässt die KEF ihre gebotene Position der Staatsferne und fordert die Länder zu Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag bei der konkreten Beauftragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf", sagt die Vorsitzende des Verwaltungsrats.
Die KEF erwarte große Einschnitte beim "Kernprodukt" von ARD und ZDF - und das laut Kerssenbrock nur, um den Wunsch der Politik nach Beitragsstabilität zu genügen. "Die KEF beurteilt nicht die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Rundfunkanstalten, sie versucht ausschließlich einen Weg für die politische Vorgabe der Beitragsstabilität zu finden." Zudem kritisiert Kerssenbrock, dass die KEF den seit Jahren betriebenen Stellenabbau in den Anstalten nicht anerkenne. Der Abbau führe schon jetzt so einer schlechteren Qualität des Programms. "Das Programm wird von Menschen gemacht. Die Behauptung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu viel Geld für Personal und zu wenig für Programm ausgibt, ist schlichtweg falsch. Mit dem Personalabbau muss auch einmal Schluss sein, wenn nicht die Programmqualität darunter leiden soll."
Kerssenbrock sagt, dass die Programmangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausschließlich der staatsfernen Gremienkontrolle unterliegen. Das habe das Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil vor wenigen Jahren deutlich gemacht. "Die Gremien beurteilen die Programmangebote der Rundfunkanstalten, gleichen sie mit dem Funktionsauftrag für die Gesellschaft ab und setzen den entsprechenden finanziellen Bedarf in den Wirtschaftsplänen fest." Die KEF könne und dürfe nur beurteilen, ob dies nach Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolge. Diese Kontrolle dürfe sich nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der jeweiligen Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen. Es gehe einzig und allein darum, ob sich diese Entscheidungen im Rahmen des rechtlich definierten Rundfunkauftrags hielten.