Im Dezember jubelten die Verleger noch: "Es ist nun rechtskräftig, dass die ARD zum Schaden freifinanzierter journalistischer Angebote gegen Recht und Gesetz gehandelt hat." Das erklärte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes BDZV, damals, nachdem der Bundesgerichtshof eine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem September 2016 nicht zugelassen hatte. Damals hatte das OLG entschieden, dass die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 zu presseähnlich gewesen war. Noch ist das Urteil aber nicht endgültig - der NDR kündigte nun schließlich an, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen (DWDL.de berichtete).
Beim BDZV stößt der NDR damit erwartungsgemäß auf Ablehnung. "Wir sind verwundert, dass der NDR Verfassungsbeschwerde gegen das Tagesschau-App-Urteil eingereicht hat. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung hierzu bereits die Grundrechte der Rundfunk- und der Pressefreiheit sorgsam abgewogen – mit dem Ergebnis, dass das Verbot presseähnlicher Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schutz der Presse verfassungsrechtlich geboten ist", sagt Dietmar Wolff in einer aktuellen Stellungnahme.
Wann genau das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Fall beschäftigen wird, ist nicht bekannt. Sicher ist nur, dass danach wohl endgültig feststeht, ob die damalige Version der App rechtens war oder nicht. Heute sieht die "Tagesschau"-App ohnehin ganz anders aus. Wolff fordert trotzdem eine "politische und verfassungsrechtliche Debatte darüber, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk im digitalen Zeitalter in Zukunft hat und wo er mit seinen Angeboten eine Gefahr für die Pressevielfalt darstellt."