"Niederlage für Radio Bremen", posaunt der Verlegerverband nach der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Bremen in die Welt hinaus. "Die Klage der Verlage ist, wie zu erwarten war, ins Leere gelaufen", freut sich zur gleichen Zeit Radio-Bremen-Intendant Jan Metzger, der sich keineswegs als Verlierer des Rechtsstreits sieht. Ein genauerer Blick auf die Lage scheint also notwendig.
Der Reihe nach: Die Verlage von vier Tagszeitungen - "Weser-Kurier", "Nordsee-Zeitung", "Osterholzer Kreisblatt" und "Delmenhorster Kreisblatt" - sind gerichtlich gegen das Internet-Angebot radiobremen.de vorgegangen, weil sie dem Sender vorwerfen, nicht sendungsbezogen und presseähnlich zu berichten, was nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht erlaubt wäre. Der Sender hat nun eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben, die ab dem 1. Januar 2018 gilt, und trägt auch die kompletten Kosten des Verfahrens. "Radio Bremen hat aus Furcht vor einem Negativurteil die Notbremse gezogen", kommentiert Stefan Borrmann, Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbands Bremen, schließlich habe das Gericht zuvor die Tendenz erkennen lassen, dass es Teil des fraglichen Angebots tatsächlich als presseähnlich ohne Sendungsbezug ansehe.
Klingt nach einem Sieg auf ganzer Linie für die Verlage - hat aber den gleichen Haken wie alle Prozesse, die schon gegen die ARD-Apps und -Online-Angebote angestrengt wurden: Verhandelt wird immer über den Stand der Website an einem ganz bestimmten Tag, in diesem Fall geht es um den 16. Januar 2017. Radio Bremen erklärt daher auch: Die Abgabe der Unterlassungserklärung sei "ohne weiteres möglich, da die streitgegenständlichen Seiten nicht mehr verbreitet werden und durch das überarbeitete Onlineangebot von butenunbinnen.de seit Anfang Juni 2017 erheblich weiterentwickelt wurden". Dort werde der Sendungsbezug konsequent ausgewiesen, der Vorwurf der nicht-sendungsbezogenen Presseähnlichkeit sei daher ausgeräumt. RB-Intendant Metzger erläutert, dass die Klage "etwas anging, dass es so gar nicht mehr gibt".
Problematischer für Radio Bremen wäre wohl ein Urteil gewesen, in dem das Gericht feststellt, dass Radio Bremen in unzulässigerweise flächendeckend lokal berichten würde. Diesen Vorwurf habe das Gericht aber nicht erkennen können, heißt es seitens Radio Bremen, während die Verleger sich in ihrer Mitteilung zu diesem Teil schlicht ausschweigen. Ob das Verfahren nun auf Basis der abgegebenen Unterlassungserklärung für erledigt erklärt werden kann, liegt in der Hand der Zeitungsverlage. Die können sich zwar irgendwie als Sieger fühlen - ohne allerdings dass nun allerdings in der Realität Änderungen am Angebot zu erwarten wären. RB-Intendant Metzger lässt jedenfalls wissen: "Radio Bremen hält sich selbstverständlich an geltendes Recht – und wird auf dieser Basis auch in Zukunft mit butenunbinnen.de online verlässlich und gut informieren."