Weil ARD und ZDF künftig enger zusammenarbeiten sollen, um so Geld zu sparen, muss aller Voraussicht nach das Kartellrecht geändert werden. Entsprechende Meldungen gab es bereits im vergangenen Jahr, die Öffentlich-Rechtlichen drängen auf mehr Freiheiten. Offenbar gibt es seitens der Bundesländer auch schon feste Zusagen. Wenig überraschend hat sich der Privatsenderverband VPRT nun gegen diese Pläne ausgesprochen. Gemeinsam mit den Verbänden Bitkom, ANGA und eco fordert man nun, dass das Kartellrecht auch für ARD und ZDF gelten müsse.
Bei der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. bis 20. Oktober soll über die Pläne beraten werden. Von den Verbänden heißt es nun: "Wir unterstützen das Ziel, die Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stabil zu halten. Dieses Ziel rechtfertigt aber keinen kartellrechtlichen Freifahrtschein. Eine Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss vielmehr die Beitragsstabilität wettbewerbskonform bewahren, anstatt sie auf Kosten der übrigen Marktteilnehmer herbeizuführen."
Die Verbände glauben, dass eine Lockerung gar nicht notwendig ist, weil die Kooperation zwischen ARD und ZDF auch schon heute möglich sei - "nach geltendem Wettbewerbsrecht". Große Auswirkungen hätte der Vorschlag der Bundesländer laut den Verbänden auf "kommerzielle Rundfunkveranstalter, die im publizistischen und ökonomischen Wettbewerb mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen." Auch Marktteilnehmer in vor- und nachgelagerten Märkten inklusive die Kreativen wären demnach betroffen, glauben VPRT & Co. "Diese wären künftig einer Markt- und Verhandlungssituation ausgesetzt, in der sie vor marktmissbräuchlichem Verhalten nicht mehr geschützt wären."