Weil Sky ab dieser Saison nicht mehr alle Bundesliga-Spiele überträgt, wollte ein Kunde sein Abo kündigen. Der Bezahlsender räumt in diesem Fall aber kein Sonderkündigungsrecht ein und verweist seit Wochen auf den Gesamtcharakter des Angebots, der nach wie vor erhalten sei. Ein Kunde versuchte es dennoch und bekam eine recht unfreundliche Antwort vom Kundenservice. "Alles andere, wie zum Beispiel dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so, ist alles Kokolores ohne Relevanz", schrieb der Mitarbeiter unter anderem. "Sie haben die AGB bei Vertragsabschluss anerkannt, und Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht widerrufen. Somit haben wir Sie im Sack."
Nachdem die Mail öffentlich geworden war, bemühte man sich bei Sky um Schadensbegrenzung und entschuldigte sich für die Antwort des Mitarbeiters. Zudem kündigte der Sender an, ein klärendes Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen, zudem prüft man arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch auf den betroffenen Kunden ist Sky mittlerweile zugegangen - und hat ihm nun doch die Sonderkündigung gestattet. Das erklärte sein Anwalt Christian Solmecke, der zuvor schon die Sky-Mail öffentlich machte.
Demnach habe Sky den Wunsch seines Mandanten erfüllt und das Abo rückwirkend zu Ende Juli beendet. Der bereits gezahlte Monatsbeitrag für den August werde erstattet. "Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack", sagt Solmecke. Kurz bevor Sky die Kündigung per Mail verschickte, telefonierten beide Seiten nämlich offenbar auch zusammen. In dem Telefonat wurde dem Kunden eine Weiterführung seines Pakets angeboten, daraufhin wurde ein weiteres Telefonat einige Tage später vereinbart. Fast zeitgleich trudelte dann jedoch die Kündigungsbestätigung ein. "Unser Mandant war zu Recht verwundert, als er am Freitagabend Sky nicht mehr empfangen konnte, obwohl im Telefonat ein weiteres Gespräch Anfang der Woche vereinbart wurde. Nahezu parallel zum Telefonat hatte er die Kündigungsbestätigung per E-Mail offensichtlich aus einer anderen Abteilung des Konzerns erhalten", so Solmecke.
Ob sich jetzt durch die doch vollzogene Kündigung auch für andere Sky-Kunden ein Sonderkündigungsrecht ableiten lässt, ist fraglich. Sky erklärte bereits vor einigen Tagen im Rahmen seiner Entschuldigung, dass der Kundenservice-Mitarbeiter inhaltlich richtig geantwortet habe: Es bestehe kein Sonderkündigungsrecht. Mit der Tonalität des Schreibens zeigte man sich aber "in keinster Weise einverstanden".
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