Mit harschen Worten hat Nikolaus Brender, ehemaliger Chefredakteur des ZDF, das geplante TV-Duell zwischen Angela Merkel und Martin Schulz kritisiert. Zur Erinnerung: Die TV-Sender stellten zunächst ein Konzept vor, nachdem zwei Moderatoren-Paare getrennt voneinander die Fragen gestellt hätten. Merkel lehnte das ab und drohte mit einer Absage, die Sender kehrten deshalb zum alten Konzept zurück. Brender kritisiert das Verhalten Merkels nun scharf: "Die Einigung ist unter Erpressung durch das Kanzleramt zustande gekommen", sagt er in der aktuellen Ausgabe des "Spiegel". "Solche Vereinbarungen nennt man sittenwidrig."
Die Absicht hinter den Forderungen des Kanzleramts sei klar: Man verlange ein Korsett für die Kanzlerin, in dem sie sich nicht bewegen müsse. "Und zugleich eines für Schulz, in dem er sich nicht bewegen darf." Merkel mache Wahlkampf "im Schlafmodus" und ein TV-Duell "das Funken schlägt, würde dabei nur stören". Brenders bitteres Fazit: "Als Fernsehformat ist das eine Missgeburt."
Ursprünglich wollten die Sender zwei separate TV-Duelle machen, das lehnte die Kanzlerin aber von Beginn an ab. Und so treffen Merkel und Schulz am 3. September aufeinander und werden von vier Journalisten gleichzeitig befragt. Für die ARD stellt Sandra Maischberger die Fragen, das ZDF schickt Maybrit Illner. Für RTL wird Peter Kloeppel am Duell teilnehmen, Claus Strunz vertritt Sat.1.
Die harschen Worte von Nikolaus Brender überraschen nicht wirklich, er ist ein gebrandmarktes Kind. Der langjährige ZDF-Chefredakteur musste 2010 gehen, weil sein Vertrag auf politischen Druck hin nicht verlängert wurde. Besonders die CDU arbeitete gegen eine weitere Amtszeit von Brender. Das führte zu vielen Diskussionen über die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Brender erhielt Unterstützung von vielen prominenten Journalisten. Claus Kleber erklärte öffentlich: "Es darf nicht sein, dass parteipolitische Seilschaften wieder versuchen, nach parteipolitischen Kriterien Journalistenposten im ZDF zu bestimmen." Später beschränkte das Bundesverfassungsgericht den Anteil an staatsnahen Personen in den Gremien von ARD und ZDF auf maximal ein Drittel.