Seit 2013 streiten sich ARD und ZDF nun schon mit den Kabelnetzbetreibern über die Einspeisegebühren. Die Öffentlich-Rechtlichen hatten bis 2012 rund 20 Millionen Euro jährlich gezahlt, um von den deutschen Kabelnetzbetreibern gelistet zu werden. Grundlage dafür war ein 2008 geschlossener Vertrag zwischen allen Beteiligten. 2011 kündigten die Öffentlich-Rechtlichen den Vertrag und verweigerten weitere Zahlungen. Kabel Deutschland, Unitymedia & Co. mussten die Sender aus rechtlichen Gründen dennoch weiterhin übertragen, zogen allerding vor Gericht.
Nun hat Kabel Deutschland vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen wichtigen Erfolg gegen ARD und ZDF errungen. Wie erst an diesem Mittwoch bekannt wurde, entschied das Gericht bereits ab 12. Juli, dass ARD und ZDF für eine Einspeisung in die Kabelnetze zahlen müssen. Die Rundfunkanstalten müssen demnach für die Nutzung des Kabelnetzes insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zahlen - im Verfahren ging es nur um die Entgelte für das Jahr 2013 sowie das erste Quartal 2016.
Die Richter sehen den 2008 geschlossenen Vertrag als nicht wirksam gekündigt an, deshalb seien ARD und ZDF zu weiteren Zahlungen verpflichten. Die ausgesprochene Kündigung sei kartellrechtswidrig gewesen und sei nur aufgrund einer unzulässigen Absprache ausgesprochen worden. Anhaltspunkte dafür, dass die Rundfunkanstalten die Kündigungen jeweils auf Grund eines eigenständig gefassten Entschlusses erklärt hätten, bestünden nicht. Demnach konnten ARD und ZDF auch keine entsprechenden Protokolle oder Beschlüsse vorlegen.
Das Gericht entschied zudem, dass der Einspeisevertrag als solcher wirksam sei und nicht gegen das Kartellrecht verstoße. Die betroffenen Kabelnetzanbieter seien auch nicht wirtschaftlich übermächtig. Eine wettbewerbsrechtlich relevante Ausbeutung der Rundfunkanstalten liege zudem nicht vor. Eine Revision gegen das Urteil hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Die ARD erklärte zunächst nur, dass man die Urteilsbegründung inzwischen vorliegen habe. "Die Entscheidung steht im Widerspruch zu den vorinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Düsseldorf." Nach einer Prüfung des Urteils werde man über das weitere Vorgehen entscheiden.