An diesem Freitag befasst sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf gegen Hasskommentare in sozialen Netzwerken. Justizminister Heiko Maas (SPD) will den Entwurf, der Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vorsieht, noch vor der Sommerpause durchbringen, erntete im Vorfeld jedoch bereits reichlich Kritik. Bereits im April äußerte ein breites Bündnis von Verbänden, Experten und Vereinen - darunter Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband und der Chaos Computer Club - seine Sorgen um die Meinungsfreiheit.
Sie warnten vor den "katastrophalen Auswirkungen", sollte das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet werden und forderten eine politische Gesamtstrategie gegen Hassrede und die Verbreitung von absichtlichen Falschmeldungen im Netz. Dabei ist unbestritten, dass Handlungsbedarf besteht. So ergab eine Untersuchung der Organisation jugendschutz.net, dass Facebook lediglich 39 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte löscht oder sperrt. Twitter kommt gar nur auf ein Prozent.
Kritik kommt zunehmend auch aus der Union, wo man sich vor allem am Tempo stört, mit dem das Gesetz jetzt beschlossen werden soll. "Heiko Maas hat kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Entwurf präsentiert, der missverständlich ist - etwa im Hinblick darauf, welche Betreiber von den Regeln betroffen ist sind und wann Bußgelder wirklich fällig werden", kritisierte Unionsfraktionsvize Nadine Schön im "Spiegel". Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, sagte: "Es besteht ein Risiko, dass die Zeit für diese sensible Materie nicht mehr ausreicht."
Justizminister Maas meldete sich im Vorfeld der Bundestags-Debatte in der "Passauer Neuen Presse" zu Wort. "Auch die Betreiber sozialer Netzwerke müssen unsere Gesetze respektieren", sagte er. "Nur wenn alle diesen Respekt zeigen, gibt es auch Freiheit für alle - und deshalb ist unser Gesetzentwurf keine Beschränkung der Meinungsfreiheit, sondern er stärkt und er schützt sie gegenüber denen, die sie verletzen." Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Betreiber sozialer Netzwerke unter anderem dazu verpflichtet werden, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren.