Weil Alice Weidel, AfD-Spitzenkandidatin für die anstehende Bundestagswahl, zuletzt forderte, dass die "politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte" gehöre, nahm "extra 3"-Moderator Christian Ehring sie beim Wort und bezeichnete die Politikerin als "Nazi-Schlampe". Die Partei forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung vom NDR, dort wies man das aber zurück (DWDL.de berichtete). Nun ist die AfD auch in einem ersten Schritt vor der Justiz gescheitert.
Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung abgelehnt. "Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist." Als Spitzenkandidatin der AfD stehe Weidel im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen.
Das Gericht betont, dass die Entscheidung eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewesen sei. Für die Beurteilung sei es wichtig, in welchem Zusammenhang die Aussage gefallen sei. "Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist nur anzunehmen, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft." Der Begriff "Nazi-Schlampe" sei erkennbar eine Übertreibung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, ein Anwalt der AfD hat bereits angekündigt, Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags einzulegen. In diesem Fall muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht um den Fall kümmern.