Der Bayerische Rundfunk hat am Mittwoch nach eigenen Angaben bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen einen ehemaligen Patentanwalt erstattet, der das Institut für Rundfunktechnik (IRT) seit Mitte der 70er Jahre in patentrechtlichen Fragen beraten hat. Der BR bzw. das IRT wirft ihm Korruption und Untreue vor und schätzt, dass ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich entstanden ist.
Das IRT ist ein gemeinsames Forschungsinstitut von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Deutscher Welle, ORF und SRG, das sich mit der Zukunft der Medien- und Kommunikationstechnologie befasst und unter anderem schon mit Videotext, Blue-Screen-Verfahren oder der MPEG-Audiocodierung international wichtige Meilensteine gesetzt hat. Seit Mitte der 90er Jahre lässt das Institut seine Patente von einer internationalen Patentverwertungsgesellschaft verwerten und finanziert durch die dadurch entstehenden Lizenzeinnahmen einen wesentlichen Teil der Forschungsarbeiten. Der Beschuldigte war für die Verwertung der Patentrechte am IRT über viele Jahre verantwortlich. Das IRT beschuldigt ihn nun, "diese Tätigkeit mit hoher krimineller Energie ausgenutzt zu haben, um sich auf Kosten des Instituts selbst zu bereichern", wie es in einer Mitteilung des BR heißt.
Konkret gebe es den Verdacht, dass der Anwalt für das IRT nachteilige Verträge mit der oben genannten Verwertungsgesellschaft, herbeigeführt habe. Während die Verwertungsgesellschaft über die Jahre die Einnahmen durch die Patente immer weiter habe steigern können, seien beim IRT weitaus geringere Erlöse angekommen als ihm zugestanden hätten, so zumindest der Vorwurf des IRT. Stattdessen soll der Anwalt eigene Verträge mit der Verwertungsgesellschaft geschlossen und auf diesem Weg Erlöse von mindestens 100 Millionen Euro für sich vereinnahmt haben. Ein Teil dieser Erlöse seien dem beschuldigten Anwalt zugeflossen.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nun wegen des dringenden Verdachts der mehrfachen Untreue in einem besonders schweren Fall, wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall sowie wegen Parteiverrats zu Lasten des IRT. Der BR habe zudem alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um eine Rückerstattung der entgangenen Gelder in vollem Umfang zu erhalten sowie den Sachverhalt aufzuklären. Das Vermögen des Patentanwalts ist in diesem Zusammenhang mit einer vorläufigen Entscheidung des Landgerichts München I durch einen Arrestbefehl gesichert worden.