Gemäß seiner Statuten soll der Eurovision Song Contest unpolitisch sein. In diesen Tagen ist jedoch das genaue Gegenteil zu beobachten. Hintergrund ist der seit einigen Jahren zwischen Russland und der Ukraine schwelende Streit, der nun dazu führte, dass die russische ESC-Teilnehmerin Julia Samoylova von der Ukraine wegen eines früheren Auftritts auf der Schwarzmeerinsel Krim mit einem Einreiseverbot belegt wurde.
Die Lösung hätte eine Live-Schalte sein können: So schlug die Europäische Rundfunkunion vor, Samoylova solle ihren Song im zweiten Halbfinale im russischen Fernsehen vortragen, sodass dieser Auftritt via Satellit im Rahmen des ESC ausgestrahlt werden kann - auch wenn gemäß des Regelwerks eigentlich jeder Teilnehmer vor Ort seinen Song vortragen muss (DWDL.de berichtete).
Channel One Russia (Perwy Kanal) lehnte ein entsprechendes Angebot inzwischen allerdings ab. Und auch auf ukrainischer Seite zeigte man sich von dem unterbreiteten Vorschlag wenig angetan. "Die Übertragung des Auftritts von Samoilowa durch ukrainische Fernsehsender ist ebenfalls ein Verstoß gegen ukrainische Gesetze, wie auch die Einreise in die Ukraine", ließ Vize-Regierungschef Wjatscheslaw Kirilenko auf Twitter wissen.
Unklar ist, ob das letzte Wort tatsächlich schon gesprochen ist. Zumindest in der Theorie bleibt bekanntermaßen noch Zeit für eine Einigung, schließlich werden die Halbfinals des Eurovision Song Contest erst am 9. und 11. Mai in Kiew ausgetragen. Das Finale ist für den 13. Mai angesetzt.