Am vergangenen Mittwoch ist bekannt geworden, dass die ukrainischen Behörden ein Einreiseverbot gegen die russische Sängerin Julia Samoylova verhängt haben. Samoylova sollte im Mai eigentlich für Russland am ESC teilnehmen, doch weil die Sängerin auf der von Russland annektierten Krim aufgetreten ist, will die Ukraine sie nicht im Land sehen (DWDL.de berichtete). Die EBU erklärte am Mittwoch, man respektiere die Gesetze des jeweiligen Austragungslandes, sei aber enttäuscht. Nun bemüht man sich um eine Lösung des Konflikt.
Wie die EBU mitteilt, arbeite man daran, Julia Samoylova doch noch die Teilnahme am ESC zu ermöglichen. Das soll dann so gehen: Samoylova trägt ihren Song im zweiten Halbfinale einfach im russischen Fernsehen vor und dieser Auftritt wird dann via Satellit im Rahmen des ESC ausgestrahlt. Man habe Channel One Russia (Perwy Kanal) ein entsprechendes Angebot unterbreitet, teilt die EBU mit.
Sollte Russland den Einzug ins Finale schaffen, würde man noch einmal so vorgehen. Sollte Julia Samoylova dann tatsächlich gewinnen, wäre die Siegerin des Abends zum ersten Mal in der Geschichte des ESC nicht vor Ort. Überhaupt ging die EBU noch nie so vor, bislang waren immer alle Künstler in den jeweiligen Ländern vor Ort. Man wolle Samoylova aber eine Teilnahme ermöglichen, um den "unpolitischen Charakter des ESC" zu bewahren, so die EBU. ESC-Executive-Producer Jon Ola Sand erklärte, man werde weiterhin versuchen, der russischen Musikern auch die physische Teilnahme am Event zu ermöglichen. Das sei weiterhin die bevorzugte Variante.