Schon im Rahmen der chaotisch übertragenden Handball-WM auf der Webseite der DKB hat die ZAK erklärt, dass es heutzutage immer mehr rundfunkähnliche Internet-Streamingangebote gebe, die man künftig stärker prüfen werde. Diese Drohung hat die ZAK nun wahr gemacht und ist dabei ganz offensichtlich auch auf den Twitch-Kanal PietSmietTV gestoßen, bei dem es 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche Let's-Play-Videos zu sehen gibt. Die ZAK hat das Angebot nun beanstandet, der Kanal sei als zulassungspflichtiges Rundfunkangebot einzustufen.

Die Betreiber haben nun bis zum 30. April Zeit, um einen Zulassungsantrag zu stellen. Andernfalls werde das Angebot untersagt, teilt die ZAK mit. Siegfried Schneider, Vorsitzender der ZAK, sagt: "Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen. Wir brauchen offline wie online gleiche Voraussetzungen für Rundfunkangebote." Solange es die neuen Regelungen nicht gebe, werde man die bestehenden Rechtsgrundlagen anwenden.

Peter Smits, Gründer des Kanals und Geschäftsführer der PietSmiet UG, sagt gegenüber DWDL.de: "Wir haben die Beanstandung der Kommission für Zulassung und Aufsicht zur Kenntnis genommen und erkundigen uns aktuell über die Kosten und damit verbundenen Auflagen einer Rundfunklizenz für unseren Twitch-Kanal PietSmietTV, der einfach unsere Youtube-Videos in Dauerschleife abspielt. Wir verstehen, dass die ZAK nach aktueller Rechtslage so entschieden hat, was nur verdeutlicht, dass eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags bitter nötig ist."