"Bei dem Verwaltungsgericht Neustadt sind sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag gegen die neue Zulassungsentscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) eingegangen." Mit diesen Worten bestätigt das zuständige Verwaltungsgericht, dass Sat.1 auch diesmal nicht gewillt ist, den sogenannten "unabhängigen Dritten" Sendezeit im eigenen Programm zu überlassen und diese Produktionen, auf die Sat.1 redaktionell keinen Einfluss nehmen darf, auch noch zu finanzieren.
Eigentlich wäre Sat.1 nach dem aktuellen Bescheid verpflichtet, spätestens ab Juni samstags zwischen 19 Uhr und 19:55 Uhr ein von tellvision produziertes Format namens "Inside" zu zeigen, dazu dienstags im Anschluss an die "Akte" ab 23:10 Uhr zunächst im Wechsel "Spiegel TV Reportage" oder "Focus TV Reportage" der DCTP und ab 0:15 Uhr die "Tischgespräche" von Good Times. Die DCTP-Formate hat Sat.1 dabei ohnehin schon freiwillig im Programm.
Der Streit um die Drittsendelizenzen schwelt nun schon seit 2011. Damals zeichnete sich ab, dass die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt, bei der Sat.1 damals noch lizenziert war, sich bei der Auswahl der Anbieter für die begehrten und für die Produktionsfirmen sehr lukrativen Drittsendelizenzen erneut für dctp und News and Pictures entscheiden würde - so wie immer in der Vergangenheit. Noch ehe die LMK ihre Entscheidung verkünden konnte, kündigte ProSiebenSat.1 kurzerhand an, den neuen Lizenzantrag für Sat.1 künftig kurzerhand bei der MA HSH zu stellen.
Gegen die Entscheidung der LMK klagte Sat.1 - und bekam recht. Die LMK unternahm einen erneuten Anlauf, Sat.1 klagte erneut - und bekam wieder recht. Nachdem keine gültige Auswahlentscheidung mehr vorlag, entscheid ein Gericht schließlich, dass Sat.1 auch nicht mehr zur Ausstrahlung verpflichtet ist. Im Jahr 2014 verschwand daher unter anderem das bis dahin prominent am Montagabend platzierte "Planetopia" aus dem Programm.
Doch auch wenn Sat.1 die Landesmedienanstalt inzwischen längst gewechselt hat - wogegen die LMK ihrerseits übrigens erfolglos klagte: Wegen des bereits begonnenen Verfahrens blieb auch weiterhin die LMK für die Vergabe der Drittsendelizenzen verantwortlich. Schließlich unternahm man einen neuen Anlauf und setzte diesmal auf einen Dialog mit Sat.1. Die Zeitfenster wurden angepasst und die Auswahl der oben genannten Anbieter erfolgte diesmal "einvernehmlich mit Sat.1", wie die LMK betonte.
Doch das bedeutet offensichtlich nicht, dass Sat.1 sich dem nun einfach so fügen will - denn der Sender bestreitet schon seit Langem, überhaupt Sendezeit für unabhängige Dritte zur Verfügung stellen zu müssen. Privatsender sind nämlich nur dann dazu verpflichtet, wenn sie mehr als zehn Prozent Marktanteil beim Gesamtpublikum erzielen. Erreicht eine Sendergruppe zusammen mehr als 20 Prozent, so ist der reichweitenstärkste Sender dazu verpflichtet, entsprechende Sendeplätze freizuräumen. Diese Messlatte verfehlt Sat.1 respektive ProSiebenSat.1 inzwischen längst. Bei der LMK stand man aber stets auf dem Standpunkt, dass der Beginn des Verfahrens ausschlaggebend sei. Nun wird das Gericht zu entscheiden haben, zu welchem Zeitpunkt diese Marktanteilsgrenzen zu betrachten sind.